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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Verbraucherinformationsgesetz

Überblick

Verbraucherinformationsgesetz stellt eine spezielle Rechtsgrundlage für den Informationszugang zu Erkenntnissen von Behörden aus der Überwachung von Lebensmitteln und zu vorhandenen Informationen über zahlreiche weitere als "Verbraucherprodukten" bezeichnete Waren dar. Es betrifft Informationen, die für den Verbraucher etwa mit Blick auf die Sicherheit rund um Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Spielzeug, Kosmetika und Futtermittel sowie Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes, zum Beispiel Haushaltsgeräte, bedeutsam sein können.

Der freie Zugang zu Verbraucherinformationen kann in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen eingeschränkt zu gewähren oder ausgeschlossen sein, zum Beispiel aus Gründen des Datenschutzes.

Der Antrag auf Informationszugang ist an das Amt für Recht und Versicherungen zu richten. Die Juristische Abteilung entscheidet über das Anliegen.

Für die Gewährung des Informationszugangs können Gebühren anfallen.