Überblick
Nachdem der Antrag gestellt wurde, dauert es circa vier Wochen, bis der neue Personalausweis in der Dienstelle, in welcher er beantragt worden ist, zur Abholung bereit liegt. Auch wenn Sie den Brief mit der PIN schon vorher erhalten, so ist dies keine Abholbenachrichtigung. Bitte nutzen Sie daher die Möglichkeit, den Bearbeitungsstand zu prüfen, bevor Sie einen Termin zur Abholung vereinbaren.
Mit Hilfe der 10-stelligen Nummer, die Sie bei der Beantragung des Personalausweises erhalten haben, können Sie über das unten angegebene Onlineformular stets den aktuellen Bearbeitungsstand erfahren. Das Ausweisdokument sollten Sie erst abholen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt und Sie die Nachricht erhalten haben, dass der Personalausweis an das Bürgeramt geliefert worden ist. Der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion wird Ihnen durch die Bundesdruckerei zugestellt (Hinweis: Als Absenderin wird die Stadt Bonn ausgewiesen). Dies erfolgt nur bei Personen, die bei Antragstellung mindestens 15 Jahre und neun Monate alt sind.
Aktuell beträgt die Lieferzeit mindestens acht Wochen.
Bitte beachten Sie, dass die Abholung von fertiggestellten Dokumenten nur in derjenigen Dienststelle erfolgen kann, wo das Ausweisdokument beantragt worden ist.
Abholbereite Dokumente liegen in den Außenstellen Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg frühestens fünf Werktage nach Erhalt der Abholbenachrichtigung zur Abholung bereit. Eine Ausnahme bilden Expressreisepässe; diese können ausschließlich im Dienstleistungszentrum im Stadthaus abgeholt werden.
Für die Abholung von Ausweisdokumenten ist ein Termin erforderlich. Die Terminvereinbarung im Dienstleistungszentrum sowie für die Außenstellen finden Sie unter "Formulare und Links".
Bitte beachten Sie, dass die Abholung von fertiggestellten Dokumenten nur in derjenigen Dienststelle erfolgen kann, wo das Ausweisdokument beantragt worden ist. Abholbereite Dokumente liegen in den Außenstellen Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg frühestens fünf Werktage nach Erhalt der Abholbenachrichtigung zur Abholung bereit. Eine Ausnahme bilden Expressreisepässe; diese können ausschließlich im Dienstleistungszentrum im Stadthaus abgeholt werden.