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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Personalausweis beantragen

Überblick

Der Personalausweis im Scheckkartenformat verfügt seit dem 1. November 2010 über einen elektronischen Identitätsnachweis, genannt Online-Ausweisfunktion (eID). Mit dieser Funktion können sich Bürger*innen verlässlicher ausweisen, beispielsweise gegenüber Internet-Anbietern. Zudem werden Fingerabdrücke für den Personalausweis aufgenommen und eine elektronische Signatur gespeichert. Bitte beachten Sie: Personalausweise können nicht verlängert werden!

Eine Ausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr.
Für Reisen benötigen Personen unter 16 Jahren, den Bestimmungen des Einreiselandes entsprechend, einen Reisepass oder Personalausweis.

Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Er kann grundsätzlich in Deutschland genutzt werden, in den Ländern der Europäischen Union auch als Ersatz für den Reisepass. Beachten Sie bitte stets die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes (siehe unter "Formulare und Links").

Weitere Informationen zu den Funktionen, der Handhabung und den Schutz der persönlichen Daten gibt es beim Bundesministerium des Innern (siehe Link unter "Formulare und Links").

Antrag

Den Antrag, sich einen Personalausweis ausstellen zu lassen, sollten Sie am Ort Ihrer Hauptwohnung stellen. Da Sie unterschreiben müssen und von Ihnen Fingerabdrücke genommen werden, müssen Sie persönlich erscheinen. Bei der Beantragung eines Personalausweises für eine Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss zumindest ein sorge- oder aufenthaltsbestimmungsberechtigtes Elternteil (oder Vormund) persönlich mit der minderjährigen Person zur Antragstellung vorsprechen. Von dem nicht persönlich vorsprechenden sorge- oder aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteil ist zudem eine Einverständniserklärung zur Ausstellung eines Personalausweises sowie eine Ausweis- oder Passkopie zwecks Unterschriftsabgleich vorzulegen.

Ein Personalausweis aufgrund einer Namensänderung nach Eheschließung kann bereits 6 Wochen vor Eheschließung mit einer Bescheinigung des Standesamtes über die zukünftige Namensführung und Angabe über den Tag der Eheschließung sowie einem Nachweis über eine unmittelbar nach Eheschließung anstehende Reise beantragt werden.

Bearbeitungszeit/ Bearbeitungsstand

Nachdem der Antrag gestellt wurde, dauert es circa vier Wochen, bis der neue Personalausweis zur Abholung bei der Stadt Bonn bereit liegt. In dringenden Einzelfällen kann Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser gilt dann drei Monate. Angaben zu den benötigten Unterlagen finden Sie weiter unten.

Mit Hilfe der Dokumentennummer, die Sie bei der Beantragung des Personalausweises erhalten, können Sie über das unten angegebene Onlineformular stets den aktuellen Bearbeitungsstand erfahren. Das Ausweisdokument können Sie erst abholen, wenn Sie die Nachricht erhalten haben, dass der Personalausweis an das Bürgeramt geliefert worden ist. 

Für dieses Anliegen ist ein Termin erforderlich. Sie finden die Online-Terminvereinbarung unter "Formulare und Links".

Informationen zur Befreiung von der Ausweispflicht finden Sie unter "Formulare und Links".

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