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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Befreiung von der Ausweispflicht beantragen

Überblick

Personalausweispflicht besteht grundsätzlich für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind. Allerdings können sich Personen unter bestimmten Umständen von dieser Ausweispflicht befreien lassen. 

Personen können von der Ausweispflicht befreit werden, wenn...

  • sie dauerhaft unter Betreuung stehen (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung).
  • sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem Betreuer oder von einer Person mit öffentlich beglaubigter (Vorsorge-) Vollmacht vertreten werden.
  • sie dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind.
  • sie sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.