Beschreibung
Das Angebot der Betreuungsbehörde umfasst die Ermittlung und Unterstützung der Betreuungsgerichte im Betreuungsverfahren, bspw. in Form von schriftlichen Stellungnahmen oder Sozialberichten. Des Weiteren berät und informiert die Betreuungsbehörde volljährige, insbesondere kranke oder behinderte Menschen, deren Angehörige und interessierte Bürger*innen zu den Themen der rechtlichen Betreuung sowie der Vorsorge durch Vollmachten und Verfügungen.
Außerdem ist innerhalb der Betreuungsbehörde die Stammbehörde angesiedelt. Das Angebot der Stammbehörde umfasst die Beratung und Information von Berufsbetreuer*innen und ehrenamtlichen Fremdbetreuer*innen sowie die Durchführung des Registrierungsverfahrens inklusive der Kontrolle der Mitteilungs- und Nachweispflichten.
Seit Inkrafttreten des reformierten Betreuungsgesetzes am 01. Januar 2023 müssen berufliche Betreuer*innen ein Registrierungsverfahren durchlaufen um sicherzustellen, dass die fachlichen und persönlichen Mindestvoraussetzungen erfüllt sind. Die zugrundeliegenden Vorschriften finden sich im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) und der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV).
Weiter unterstützt die Betreuungsbehörde durch Information, Fortbildung und Öffentlichkeitsarbeit die ehrenamtlichen Betreuer*innen, Berufsbetreuer*innen, bevollmächtigte Personen sowie Fachpersonal aus beispielsweise Kliniken und Einrichtungen.