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Der Antrag soll neben den Pässen und den anderen Dokumenten bitte ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an asylblgbonnde zur sofortigen Bearbeitung übersandt werden. Im Nachgang mit der Post im Original.
Welche finanziellen Hilfen erhalte ich?
Leistungen zum Lebensunterhalt in folgender Höhe:
Alleinstehend/Alleinerziehend
367 €
Ehe- und Lebenspartner
330 €
Alleinstehend/Alleinerziehend in Gemeinschaftsunterkunft
330 €
Erwachsene ohne eigenen Haushalt
294 €
Kinder 14 bis 17 Jahre
326 €
Kinder 6 bis 13 Jahre
283 €
Kinder bis 5 Jahre
249 €
Bei Unterbringung in einem Hotel oder einer Turnhalle mit Vollverpflegung:
Alleinstehend/Alleinerziehend
212 €
Ehe- und Lebenspartner
190 €
Alleinstehend/Alleinerziehend in Gemeinschaftsunterkunft
190 €
Erwachsene ohne eigenen Haushalt
170 €
Kinder 14 bis 17 Jahre
161 €
Kinder 6 bis 13 Jahre
162 €
Kinder 0 bis 5 Jahre
156 €
Hilfe bei Krankheit:
Sie erhalten eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Techniker Krankenkasse, mit der Sie wie ein Mitglied einer Krankenkasse Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen können. Hierzu benötigt das Amt für Soziales und Wohnen ein Passfoto von allen Familienmitgliedern ab 14 Jahren sowie die ausgefüllte und unterschriebene Datenschutzerklärung.
Die eGK wird von der Techniker Krankenkasse nach Anmeldung durch das Amt für Soziales und Wohnen per Post an die angegebene Adresse übersandt. Es dauert ca. 10 bis 14 Tage, bis Sie die eGK erhalten. Bitte achten Sie darauf, dass der Briefkasten mit Ihrem Namen beschriftet ist.
Sofern Sie dringend auf ärztliche Behandlung oder Medikamente angewiesen sind, teilen Sie dies bitte dem Amt für Soziales und Wohnen mit, sie erhalten dann einen Krankenbehandlungsschein. Dieser kann nach vorheriger Terminvereinbarung beim Amt für Soziales und Wohnen in der Oxfordstraße 19 persönlich abgeholt werden. Bringen Sie hierzu bitte Ihr Ausweisdokument mit. Sofern eine bevollmächtigte Person den Krankenbehandlungsschein abholen soll, denken Sie bitte an die Vollmacht. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen.
Wenn ein Notfall vorliegt, können Sie auch ohne Krankenbehandlungsschein einen Arzt/eine Ärztin oder ein Krankenhaus aufsuchen. Diese rechnen die als Nothelfer erbrachten Leistungen im Nachgang mit dem Amt für Soziales und Wohnen ab. Das Verfahren ist bei den Bonner Krankenhäusern bekannt.
Kosten der Unterkunft:
Grundsätzlich geht die Stadt Bonn bei der Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten im Wohnraum von Privatpersonen von freiwilligem sozialen Engagement aus, bei dem keine Mietkosten anfallen. Zuschüsse zu den Nebenkosten sind möglich.
In den ersten 18 Monaten ist bei Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft als Regelfall vorgesehen. Zur Entlastung der angespannten Unterbringungssituation in den Gemeinschaftsunterkünften übernimmt die Stadt Bonn die Kosten der Unterkunft für privat angemietete Wohnungen, solange diese angemessen sind.
Die Angemessenheitsgrenze beziehungsweise bestimmt sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt und wird in Form einer Bruttokaltmiete angegeben. Diese beinhaltet die Kaltmiete und kalte Betriebskosten ohne Heizung und Warmwasser. Die Wohnfläche ist bei der Frage, ob eine Wohnung angemessen ist und somit die Bruttokaltmiete vom Leistungsträger übernommen wird, unerheblich, solange eine Mindestgröße nicht unterschritten wird.
Richtwerte für Bonn
1-Personen-Haushalt
547 €
2-Personen-Haushalt
658 €
3-Personen-Haushalt
785 €
4-Personen-Haushalt
910 €
5-Personen-Haushalt
1.049 €
6-Personen-Haushalt
1.200 €
7-Personen-Haushalt
1.364 €
Die sozialhilferechtlich angemessenen Heizkosten werden nach Heizart, Wohnungs- und Gebäudegröße berechnet, sodass vorab keine Bezifferung erfolgen kann. Die Angemessenheit muss im Einzelfall überprüft werden.
Bitte beachten Sie, dass vor Anmietung einer Wohnung die Zustimmung des Amtes für Soziales und Wohnen eingeholt werden muss.
Wie kann ich Leistungen beantragen?
Bitte senden Sie eine E-Mail mit eingescannten bzw. abfotografierten ukrainischen Ausweisdokumenten aller Familienmitglieder an asylblgbonnde. Sie erhalten dann die Antragsunterlagen per E-Mail übersandt. Bitte geben Sie für Rückfragen bzw. Terminvereinbarungen eine Telefonnummer an. Sofern Verwandte bzw. Bekannte die Leistungen für Sie beantragen, denken Sie bitte an eine Vollmacht. Bitte sehen Sie falls möglich von telefonischen Rückfragen ab.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ukrainisches Ausweisdokument bzw. ukrainische Aufenthaltserlaubnis
Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG
Passfotos von allen Familienmitgliedern ab 14 Jahren (bitte schreiben Sie auf die Rückseite Vor- und Nachname der abgebildeten Person)
Ausgefüllte und unterschriebene Datenschutzerklärung für die eGK
Bankverbindung und Kontoinhaber*in (gerne auch von Verwandten bzw. Bekannten, bei denen Sie untergekommen sind)
Meldebescheinigung, sobald vorhanden
Fiktionsbescheinigung/Aufenthaltserlaubnis der Ausländerbehörde, sobald vorhanden
Ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Miete (bei privat angemieteter Wohnung)
Wie werden die Leistungen zum Lebensunterhalt ausgezahlt?
Die Leistungen werden für den Anlaufmonat umgehend nach Prüfung Ihres Antrages auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Für die Folgemonate werden die Leistungen automatisiert zum Monatsersten auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
Sofern Sie dringend eine Abschlagszahlung benötigen, teilen Sie dies bitte dem Amt für Soziales und Wohnen mit. Sie erhalten dann einen Barscheck, den Sie bei der Sparkasse KölnBonn einlösen können. Dieser kann nach vorheriger Terminvereinbarung beim Amt für Soziales und Wohnen in der Oxfordstraße 19 persönlich abgeholt werden. Bringen Sie hierzu bitte Ihr Ausweisdokument mit. Sofern eine bevollmächtigte Person den Barscheck abholen soll, denken Sie bitte an die Vollmacht. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Termine für die Ausgabe von Schecks oder Krankenbehandlungsscheinen können Sie per Mail unter asylblgbonnde vereinbaren.
!!Bitte geben Sie im Betreff „Termin für … (z.B. Scheckzahlung oder Krankenschein)“ an!!