- Artikel
- Leichte Sprache
Artikel
Überblick
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Personen, deren Hauptwohnsitz Bonn ist, einen Bonn-Ausweis. Mit ihm gibt es auf bestimmte Leistungen Ermäßigungen.
Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende erhalten einen Bonn-Ausweis nur, wenn Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehungsweise Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bezogen werden.
Personen, die Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) beziehen, Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind grundsätzlich berechtigt und erhalten den Bonn-Ausweis automatisch zugesandt. Für diese Personen muss also kein Antrag gestellt werden.
Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören und Ihren Bonn-Ausweis nicht automatisch übersandt erhalten, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre*n Sachbearbeiter*in im Jobcenter Bonn oder im Amt für Soziales und Wohnen um festzustellen, ob Ihre dort hinterlegten persönlichen Daten korrekt sind.
Den Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung des Bonn-Ausweises können Sie schriftlich oder auch online über das Serviceportal beantragen. Den Link hierzu finden Sie unter "Formulare und Links".
Bonn-Ausweis-Rechner
Mit dem Bonn-Ausweis Rechner (siehe unter "Formulare und Links") können Sie vorab unverbindlich berechnen, ob Sie einen Anspruch auf einen Bonn-Ausweis haben könnten. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung auf Ihren Angaben basiert und damit ein unverbindliches Ergebnis darstellt. Die endgültige Entscheidung trifft die Bonn-Ausweis-Stelle.
Ermäßigungen
Durch den Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn wird bei Vorlage des Bonn-Ausweises ein Preisnachlass auf einige Tickets der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS) nach dem jeweils gültigen Tarif, begrenzt auf das Stadtgebiet Bonn gewährt.
Preisnachlässe werden gewährt auf 4er Tickets für Kinder in den Preisstufen Kurzstrecke und 1b, auf das 4er Ticket 1b und das MonatsTicket für Erwachsene sowie das sog „19 € Ticket“ (MonatsTicket im Abo). Die Preisnachlässe im Detail sind auf den Seiten der SWB zu finden, den Link finden Sie unter "Formulare und Links".
Alle Informationen zu den Ermäßigungsmöglichkeiten erhalten Sie unter "Formulare und Links" bei "Merkblätter" in den "Richtlinien Bonn-Ausweis".
Vorgehen
Beantragung über unser Serviceportal
Sie können über unser Serviceportal direkt online die Ausstellung oder Verlängerung eines Bonn-Ausweises beantragen. Den Link zu dieser Dienstleistung in unserem Serviceportal finden Sie unter "Formulare und Links".
Beantragung über den Postweg
Das Antragsformular können Sie unten auf dieser Seite ausdrucken. Sie erhalten es auch bei folgenden Stellen:
- Leistungsabteilungen des Amtes für Soziales und Wohnen
- Leistungsabteilungen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie
- Rathaus Hardtberg, Bad Godesberg und Beuel
- Stadthaus (Information)
- Jobcenter Bonn
Sollte Ihnen kein Vordruck zur Verfügung stehen, muss der Antrag die nachfolgend aufgeführten Bestandteile enthalten:
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Antragstellerin/des Antragstellers
- Name, Vorname und Geburtsdatum jeder weiteren Person, die zur Bedarfsgemeinschaft (Haushalt) gehört und für die ein Bonn-Ausweis ausgestellt werden soll
Die Anträge mit den erforderlichen Nachweisen können Sie per Mail oder per Post an die Stadtverwaltung schicken, in die städtischen Briefkästen einwerfen oder an den Informationen in städtischen Dienststellen abgeben.
Die ausgestellten Bonn-Ausweise werden als Brief mit der Post versandt.
Benötigte Dokumente
a) bei Leistungsbezug
Beziehen Sie
- wirtschaftliche Jugendhilfe
- BAFöG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder erhalten Sie
- Sozialleistungen sonstiger Träger (nicht Bürgergeld nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem AsylbLG)
legen Sie dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bitte den entsprechenden Bewilligungsbescheid bei.
b) bei geringem Einkommen ohne Leistungsbezug
Zur Prüfung der Berechtigung sind Ihrem Antrag zwingend sämtliche Nachweise über das aktuelle Brutto-Einkommen aller Familienmitglieder sowie über die Kosten der Unterkunft beizufügen.
Die nachfolgende Aufstellung der möglichen Nachweise erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
- Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate oder Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
- Steuerbescheid oder Gewinn- und Verlustrechnung bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
- Vollständiger Rentenbescheid oder aktuelle Rentenanpassungsmitteilung
- Aktueller Bescheid oder Kontoauszug als Nachweis für Kindergeld
- Bescheid über Kinderzuschlag bzw. Erklärung, dass Kinderzuschlag nicht bezogen und beantragt wird
- Bewilligungsbescheid für Elterngeld
- Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld I, Kranken- oder Übergangsgeld
- Wohngeldbescheid oder Erklärung, dass Wohngeld nicht bezogen oder beantragt wird
- Nachweis über Kapitalerträge
- Nachweis über die Höhe aller erhaltenen Unterhaltsleistungen
- Nachweis über Ausbildungsförderung für Kinder im Haushalt
- Nachweis über geldwerte Sachbezüge.
Nachweis der Kosten der Unterkunft
Für Mieter:
Aktuelle Bestätigung des Vermieters über Wohnfläche, Grundmiete, Nebenkosten, Heizkosten oder geeignete andere Nachweise wie Mietvertrag und Abrechnungen.
Für Eigentümer:
Zinsbelastung, Grundbesitzabgaben, Heizkosten, Heizungsart, Hausgeld bei Eigentumswohnungen usw.
Außer bei der Zustellung an Empfangsbevollmächtigte muss die Anschrift der Leistungsbescheide mit dem aktuellen Hauptwohnsitz in Bonn übereinstimmen.
Erhalten die Mitglieder eines Haushalts unterschiedliche Leistungen, sind alle Bescheide vollständig beizufügen.
Kosten
gebührenfrei
Hinweise
Auszubildende, Schülerinnen/Schüler und Studentinnen/Studenten erhalten einen Bonn-Ausweis nur, wenn Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bzw. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bezogen werden.
Die ausgestellten Bonn-Ausweise werden als einfacher Brief mit der Post versandt.
Bei geringem Einkommen ohne Leistungsbezug
Sie können auch einen Bonn-Ausweis erhalten, wenn ihr Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt und Sie nicht zu einer der oben genannten Personengruppen gehören.
Einkommensgrenze
Die Einkommensgrenze errechnet sich aus
- dem 2-fachen des jeweils geltenden Regelsatzes der Regelbedarfsstufe 1
- zuzüglich der maßgeblichen Regelsätze der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft, wobei für das erste Kind der 1,5-fache Betrag des maßgebenden Regelsatzes anzusetzen ist;
- sowie den angemessenen Kosten der Unterkunft im Sinne des SGBII/XII.
Informationen zu den in Bonn angemessenen Miethöhen finden Sie am Ende der Seite.
Die Berechnung zur Prüfung der Berechtigung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und ist von Haushalt zu Haushalt unterschiedlich.
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Servicehotline Bonn-Ausweis | 0228 775757 | bonn-ausweisbonnde |
- Kontakt
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Kontakt
Zeiten
Beratungen nur nach Terminvereinbarung
Termine sind innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit der Stadtverwaltung möglich
(Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr)
zusätzliche telefonische Servicezeit:
Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr
Ort
Servicestelle Bildung und Teilhabe, Bonn-Ausweis
Bonn-Ausweis beantragen und verlängern
Hans-Böckler-Straße 5
53225 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
Behindertengerechter Zugang
Aufzug im Hause vorhanden
Gebäude verfügt über ausgewiesene Parkplätze
Organisationseinheiten
Name | E-Mail-Adresse |
---|---|
Servicestelle Bildung und Teilhabe, Bonn-Ausweis | bonn-ausweisbonnde |
Formulare und Links
Serviceportal
Formulare
Merkblätter
Links
- Diese Vergünstigungen und Möglichkeiten bietet Ihnen der Bonn-Ausweis (Öffnet in einem neuen Tab)
- ÖPNV in Bonn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Angemessene Miethöhen in Bonn. (Öffnet in einem neuen Tab)
- SWB - Tickets für Bonn-Ausweis / MobilPass (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten (Öffnet in einem neuen Tab)
Ähnliche Dienstleistungen
Leichte Sprache
Manche Personen bekommen einen Bonn-Ausweis.
Mit dem Bonn-Ausweis muss man bei manchen Sachen weniger bezahlen.
Um einen Bonn-Ausweis zu bekommen, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Schüler und Studenten bekommen einen Bonn-Ausweis nur,
wenn sie Geld von der Berufs-Ausbildungs-Hilfe oder BAföG bekommen.
Vorgehen
Einen Antrag für den Bonn-Ausweis muss man schriftlich machen.
Das geht auch per E-Mail.
Das Formular können Sie unten auf dieser Seite ausdrucken.
Oder Sie sich ein Formular bei diesen Stellen:
- Leistungs-Abteilungen vom Amt für Soziales und Wohnen
- Leistungs-Abteilungen vom Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Rathaus Hardtberg
- Rathaus Bad Godesberg
- Rathaus Beuel
- Stadthaus
- Jobcenter Bonn
Wenn Sie kein Formular bekommen können, können Sie auch selber eins schreiben.
Das muss alles drin stehen:
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse vom Antragsteller
oder der Antragstellerin - Name, Vorname und Geburtsdatum jeder weiteren Person,
die zum Haushalt gehört und für die ein Bonn-Ausweis ausgestellt werden soll.
Alles können Sie über E-Mail oder Post an die Stadt-Verwaltung schicken.
Oder Sie geben es an der Info der Stadt-Verwaltung ab.
Den Bonn-Ausweis bekommen Sie mit der Post.