Im Beirat Bürgerbeteiligung sitzen jeweils acht Vertreterinnen und Vertreter aus der Einwohnerschaft, der Politik und der Verwaltung.
Der Beirat Bürgerbeteiligung
- sorgt für die Evaluation der Leitlinien Bürgerbeteiligung,
- berät bei der Aufstellung der Vorhabenliste sowie der Erstellung von Beteiligungskonzepten für komplexe Verfahren,
- erarbeitet Empfehlungen für die Vorbereitung, Umsetzung sowie Nachbereitung von konkreten Vorhaben,
- evaluiert Beteiligungsverfahren,
- erstellt Stellungnahmen zu Sammelberichten zu komplexen und standardisierten Beteiligungsverfahren und
- ist Ansprechpartner für alle Einwohnerinnen und Einwohner.
Hauptaufgaben sind die Evaluation der Leitlinien Bürgerbeteiligung sowie die regelmäßige Fortschreibung der Vorhabenliste, welche durch den Bürgerbeteiligungsausschuss beschlossen wird. Die Zusammenarbeit im Beirat regelt eine Geschäftsordnung, die Fragen über die Zusammensetzung, Protokolle, interne Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Entscheidungsfindung und vieles mehr beinhaltet.
So soll sichergestellt werden, dass jede der drei Akteursgruppen bei Entscheidungen angemessen berücksichtigt und gehört werden kann. Zudem reflektiert das Gremium in regelmäßigen Abständen seine Arbeit, um Abläufe und strukturelle Festlegungen zu hinterfragen.