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Bundesstadt Bonn

Bebauungsplan Nr. 6618-1 Universitätsklinikum Bonn (UKB)

Das ca. 45 ha große Plangebiet, das den gesamten Bereich des Universitätsklinikums Bonn (UKB) sowie nach Westen auch Bereiche des Kottenforstes umfasst, liegt im Stadtbezirk Bonn und dort im Ortsteil Venusberg.

Das Klinikgelände ist bis auf den nordwestlichen Teilbereich umschlossen von den Waldflächen des Kottenforsts; im nordwestlichen Teilbereich grenzt die Ortschaft Venusberg an. Der Ortsteil Venusberg als höchster Ortsteil Bonns liegt auf einer Geländehöhe von ca. 170 m ü.NHN. An der östlichen Plangebietsgrenze – welche durch einen Wanderweg begrenzt ist - fällt der Kottenforst steil zur Ortschaft Dottendorf auf ca. 60 m ü.NHN ab. Anbindungspunkte aus dem UKB-Gelände heraus zum Erholungsraum Kottenforst sind vorhanden.

Das Klinikgelände selbst ist fast durchgängig bebaut. Die Entwicklung des UKB erfolgte in den Nachkriegskriegsjahren sukzessiv auf dem Gelände einer ehemaligen Flak-Kaserne. Bis auf einige Grünstrukturen als Eingrünung und ein kleineres Wäldchen in einer Größenordnung von rund 2 ha, sind zusammenhängende Gehölzflächen nur noch rudimentär vorhanden.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 20. März 2025 die Aufstellung und Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 6618-1 im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg, Gelände der Uniklinik Bonn Venusberg beschlossen. 

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanes und der dazugehörenden Begründung einschließlich dazugehörendem Umweltbericht sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen erfolgt

vom 10. April 2025 bis einschließlich 11. Mai 2025. 

Neben der Veröffentlichung hier im Internet kann die Planung ebenfalls vor Ort eingesehen werden:

Stadthaus, Berliner Platz 2, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Aufzug 2, Etage 6B
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr

Die vom Rat in seiner Sitzung am 20. März 2025 beschlossene Änderung („Die Grundflächenzahl wird für den Gesamtbereich auf 0,7 festgesetzt“) wurde entsprechend in den Plan und in die Begründung übernommen.

Darüber hinaus wurde die Begründung des Planes aufgrund voneinander abweichender Ergebnisse in den Verkehrsgutachten zum Campus Endenich und der Verkehrsuntersuchung zum Innovationsdreieck andererseits angepasst.

Kontakt

Frau Ursula Wolter