Der Rat hatte die Erarbeitung der Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel bereits im Juni 2021 beschlossen. Allerdings haben sich mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes vom 13. April 2022 Änderungen in Bezug auf das Aufstellungsverfahren ergeben. Daher hat der Rat am 14.03.2024 entschieden (DS-Nr. 240191), das formelle Verfahren auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Regelungen neu zu starten. Anschließend wurde dieser Beschluss öffentlich bekanntgemacht, seitdem gilt für das vorgesehene Satzungsgebiet der vorläufige Schutz gemäß § 4 Denkmalschutzgesetz NRW.
Der vorliegende Satzungsentwurf wurde in der Zwischenzeit redaktionell überarbeitet und in wenigen Punkten hinsichtlich der Ausweisung von Denkmälern bzw. Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz angepasst. Das Handbuch zur energetischen Sanierung und Solaranlagen für das Gebiet der Denkmalbereichssatzung Combahnviertel wird aktuell durch ein beauftragtes Fachbüro erarbeitet.
Das Gebiet, das als Denkmalbereich ausgewiesen werden soll, wird begrenzt durch den Rhein im Westen mit Uferpromenade und anschließendem Gelände des früheren Endbahnhofs der Bröltaleisenbahn, durch die südlich angrenzende Auffahrt zur Kennedybrücke mit dem Konrad-Adenauer-Platz, der Sankt-Augustiner-Straße im Osten und nach Norden durch den Bröltalbahnweg, der heute als Radweg genutzt wird.
Beim Combahnviertel handelt es sich um ein auf Basis eines von Hermann Joseph Stübben und Karl Huppertz entwickelten Bebauungsplans angelegtes Wohnviertel aus der Zeit um 1900, dessen städtebauliche Grundstruktur bis in die heutige Zeit beibehalten und dessen Bebauung unter Berücksichtigung der vorgegebenen Strukturen kontinuierlich weiterentwickelt wurde. Es bezeugt, dass durch die im Zuge der Industrialisierung rechtsrheinisch rasant ansteigende Bevölkerungszahl die Ausweisung neuer Wohngebiete notwendig wurde und es steht hierbei mit seiner historischen und jüngeren Bausubstanz für die Anlage eines Viertels für das gehobene Bürgertum um die Jahrhundertwende (19. zum 20.Jhd.), sowie für dessen gelungene städtebauliche Fortschreibung bis in die Gegenwart.
Die Stadtverwaltung wird über die Offenlage des Satzungsentwurfs informieren.