Die Gebühren werden aufgrund höherer Finanzbedarfe steigen. Grundsätzlich gilt für die Gebührensätze das Kostendeckungsprinzip: Das Gebührenaufkommen soll die Kosten in der Regel decken, darf diese jedoch nicht übersteigen.
Bei der Müllentsorgung zahlt eine vierköpfige Familie mit einer 120 Liter-Restmülltonne und 14-täglicher Leerung ab 1. Januar 2025 eine Jahresgebühr von 263,83 Euro (aktuell: 261,08 Euro) und damit um 1,05 Prozent mehr.
Bei der Straßenreinigung steigt im Jahr 2025 beispielsweise für ein Einfamilienhauses mit 15 Meter Frontlänge, Anliegerstraße und wöchentlicher Reinigung die Jahresgebühr von 110,10 Euro auf 115,20 Euro (rund 4,4 Prozentpunkte mehr als 2024).
Die einzelnen Beschlussvorlagen sind im Ratsinformationssystem veröffentlicht.