Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Informationsbrief zu Markierung neuer Fahrradstraßen ab April

Die Bundesstadt Bonn baut ihr Fahrradstraßennetz aus. Von April bis voraussichtlich September 2024 werden 42 zusätzliche Fahrradstraßen im Stadtgebiet nach dem neuen Markierungsstandard umgesetzt. Dann wird Bonn über ein 49 Kilometer langes Fahrradstraßennetz verfügen – 19 Kilometer mehr als bisher.

Piktogramme und durchgezogene rote Linien am Fahrbahnrand kennzeichnen die Fahrradstraßen nach neuem Markierungsstandard, wie hier am Bonner Rheinufer.

Die Stadtverwaltung kündigt in einem Informationsbrief, der jetzt nach und nach an die Anwohner*innen der künftigen Fahrradstraßen verteilt wird, die anstehenden Markierungsarbeiten an. Da immer nur markiert werden kann, wenn es nicht regnet und die Straße trocken ist, kann die Stadtverwaltung keine konkreten Termine für die einzelnen Straßenzüge angeben. Da ausschließlich markiert wird, also keine Umbaumaßnahmen anstehen, können diese Arbeiten innerhalb von kurzer Zeit erledigt werden. Anwohner*innenbeiträge fallen nicht an.

Während der Arbeiten kann zeitweise die Nutzung der Straße für den Verkehr eingeschränkt sein. Zudem kann während der Markierungsarbeiten in der Straße nicht geparkt werden. Die Stadtverwaltung bittet darum, auf temporäre Halteverbote zu achten, die einige Tage vor Beginn der Markierungsarbeiten in den jeweiligen Straßen eingerichtet werden und damit auf die anstehenden Markierungsarbeiten hinweisen. Ab Anfang April wird in der Ringstraße in Beuel begonnen.

Fahrradstraßen werden gut erkennbar sein

Damit Fahrradstraßen für alle Verkehrsteilnehmenden intuitiv erkennbar sind, hat die Stadt Bonn auf Basis des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik einen neuen Markierungsstandard erarbeitet, der den besonderen Regelungsgehalt des Straßenzuges deutlich machen soll. Ergänzend zu den bereits verwendeten Fahrradpiktogrammen sieht der neue Markierungsstandard eine durchgängige rote Randmarkierung entlang der Fahrbahn vor.

Mehr Platz auf Gehwegen

Bei der Umplanung der Straßen hat die Stadtverwaltung Rücksicht auf ausreichende Gehweg- sowie sichere Fahrbahnbreiten genommen. Gehwege werden im Regelfall 2,50 Meter breit sein und eine Mindestbreite von 1,50 Metern nicht unterschreiten. Die Fahrbahn in den Fahrradstraßen wird in der Regel 4,50 Meter breit sein, mindestens aber vier Meter. Auf dieser Basis hat die Verwaltung die Flächen in den künftigen Fahrradstraßen neu verteilt und die Belange aller Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt. 

So viele Parkplätze wie möglich werden erhalten

Wo nötig, wurden Kfz-Parkplätze gestrichen oder umgewandelt, mit gleichzeitigem Blick, dabei aber so viele Parkplätze wie möglich zu erhalten. Da alle Fahrradstraßen künftig eingeschränkte Halteverbotszonen werden, in denen das Parken in markierten Flächen erlaubt ist, bleibt das kurze Halten fürs Einladen, Ausladen und Liefern von Waren und Gegenständen sowie zum Abholen oder Bringen von Personen grundsätzlich auch dort möglich, wo kein Parkstand markiert ist. 

Handwerksbetriebe sowie Pflegedienste, Hebammen und soziale Dienste haben die Möglichkeit, einen Parkausweis bei der Stadt zu beantragen. Hiermit dürfen sie in eingeschränkten Halteverbotszonen sowie gebührenfrei im Bereich von Parkscheinautomaten und somit auch in den Fahrradstraßen parken. Informationen zum Handwerkerparkausweise gibt es  hier (Öffnet in einem neuen Tab)

Die Regeln in Fahrradstraßen

In Fahrradstraßen gelten folgende Regeln: 

  • Radverkehr gibt das Tempo vor: Radfahrende dürfen jederzeit in ihrer gewünschten Geschwindigkeit und dabei auch immer nebeneinander fahren. Höchstgeschwindigkeit für alle ist Tempo 30.      
  • Kraftfahrzeugverkehr ist „zu Gast“: Kraftfahrzeuge dürfen Fahrradstraßen nur nutzen, wenn dies durch ein Zusatzschild explizit zugelassen wird. Dabei gilt in Fahrradstraßen generell Tempo 30; wenn es die Situation erfordert, müssen Autofahrer*innen ihre Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen und weiter verringern.
  • Parken nur in markierten Bereichen: Die neuen Fahrradstraßen sind eingeschränkte Halteverbotszonen, das Parken ist dort in den markierten Flächen erlaubt. An allen anderen Stellen müssen Fahrbahn und Gehwege freigehalten werden. 
  • Kurzes Halten erlaubt: In eingeschränkten Halteverboten darf für kurze Zeit auf der Fahrbahn gehalten werden. Fahrzeuge können also an der Haustür be- oder entladen sowie Freunde oder Verwandte abgeholt werden.
  • Erreichbarkeit bleibt gewährleistet: Handwerker oder Pflegedienst kann ebenfalls auf der Fahrbahn anhalten oder mit dem Handwerkerparkausweis sogar im eingeschränkten Halteverbot parken – für die Dauer des Einsatzes.
  • Vorfahrtsregelung: An Kreuzungen gelten die örtlichen Vorfahrtregelungen, an vielen Stellen im Stadtgebiet ist das heute noch rechts vor links, zunehmend werden die Fahrradstraßen aber auch vorfahrtberechtigt. Dies ist vor Ort entsprechend durch Schilder geregelt und künftig auch durch vollflächige rote Bodenmarkierungen angezeigt.

Weitergehende Informationen im Internet

Zum Thema Fahrradstraßen hat die Stadtverwaltung weitergehende Informationen im Internet veröffentlicht:  www.bonn.de/fahrradstraßen (Öffnet in einem neuen Tab)