E-Scooter dürfen Gehwege nicht nutzen
E-Scooter gelten als Elektro-Kleinstfahrzeuge und müssen Radwege oder Radfahrstreifen benutzen. Auch in Fahrradstraßen darf gefahren werden. Fehlen Radwege, muss die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege, Fußgängerzonen und Grünanlagen sind grundsätzlich tabu. Da es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten für Radfahrer*innen freigegebene Gehwege, Fußgängerzonen oder geöffnete Einbahnstraßen nicht automatisch auch für die Elektro-Tretroller. Wege, die auch für E-Scooter freigegeben sind, werden durch ein entsprechendes Zusatzzeichen angezeigt. Welche Straßen sich dafür eignen, muss im Einzelfall geprüft werden.
Ab 14 Jahren
E-Scooter haben eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde und dürfen ohne Fahrerlaubnis ab 14 Jahren gefahren werden. Die Mitnahme von Personen und Gegenständen auf dem Trittbrett ist verboten wie auch das Anhängen an andere Fahrzeuge.
Keine Helmpflicht, aber...
Auch wenn keine gesetzliche Helmpflicht besteht, appelliert die Stadt Bonn an die Fahrer*innen der E-Scooter, einen Helm zu tragen. Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schweren Kopfverletzungen kommen!
Kein Alkohol, keine Drogen und kein Handy beim Fahren
Für E-Scooter gelten bei Alkoholkonsum die gleichen, strengen Regeln wie für Autofahrer*innen. Bereits bei geringen Promillewerten drohen neben Geldbußen bis zu 1.500 Euro auch Fahrverbote bis zu drei Monaten, und der Führerschein kann sogar ganz entzogen werden. Für Fahranfänger*innen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Gleiches gilt für den Konsum von Drogen. Werden Substanzen im Blut nachgewiesen, sind neben den hohen Geldbußen ebenfalls bis zu dreimonatige Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis die Folge. Auch die Handynutzung ist auf dem E-Scooter tabu.
Keine Mitnahme in den Bahnen von SWB Bus und Bahn
Fahrgäste von SWB Bus und Bahn dürfen seit 1. März 2024 aus Sicherheitsgründen vorerst keine E-Tretroller mehr in den Bahnen mitnehmen. Mit der Entscheidung setzt die SWB-Tochter gemeinsam mit zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um, da es bereits mehrfach zu Akkubränden gekommen war.