„Ich begrüße sehr, dass wir als Stadt die AIDS-Initiative nicht allein lassen und uns finanziell beteiligen, damit der Träger mit unserer Unterstützung einen Teil seiner Leistungen für die Betroffenen fortsetzen kann“, so Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner.
Zum Hintergrund: Durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes werden auch bisherige städtische Leistungen in die Zuständigkeit des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) verlagert. Einige kleinere Träger und Selbsthilfevereine sind allerdings nicht in der Lage, die neuen Förderkriterien zu erfüllen. Davon direkt betroffen ist in Bonn die AIDS-Initiative Bonn, die Menschen mit HIV und AIDS, deren Angehörige und von der Krankheit bedrohte Menschen betreut und begleitet sowie Präventionsmaßnahmen durchführt, um eine Weiterverbreitung der Infektion zu verhindern.
Ein Teil der bisherigen Leistung entfällt für den Träger künftig ersatzlos. Hierdurch ist der weitere Erhalt von Hilfsangeboten und von Personal, welches bereits ein langjähriges Vertrauensverhältnis zu den betroffenen Personen aufgebaut hat, gefährdet. Für die betroffenen Menschen besteht jedoch unvermindert ein Hilfebedarf. Sie würden ohne Unterstützung durch das soziale Raster fallen.
Zum Erhalt der Betreuung und der heterogenen Bonner Beratungslandschaft sichert die Bundesstadt Bonn zumindest einen Teil dieser niedrigschwelligen Hilfestellung im Umfang einer halben Vollzeitstelle und fördert diese freiwillig aus eigenen Mitteln. Daher hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 20. Juni 2024 Mittel in Höhe von 47.600 Euro für das Jahr 2025 und von 49.050 Euro für das Jahr 2026 bereitgestellt. Diese Teilförderung wird vom Amt für Soziales und Wohnen auf das Gesundheitsamt verlagert, das bereits andere Bereiche der AIDS-Initiative fördert.