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Bundesstadt Bonn

Neue Sportförderrichtlinie tritt ab 1. Juli 2024 in Kraft

Die Sportförderrichtlinie der Bundesstatt Bonn wurde überarbeitet und tritt nun zum 1. Juli 2024 in Kraft. Dem hat der Rat am Donnerstag, 20. Juni, zugestimmt.

Der Rat der Stadt Bonn hatte in seiner Sitzung im Dezember 2023 eine Überarbeitung der Sportförderrichtlinien beschlossen (DS  231868 (Öffnet in einem neuen Tab)). Die Beschlusspunkte aus diesem Ratsbeschluss sind, soweit sie noch im laufenden Jahr umgesetzt werden können, eingearbeitet worden.

Aus einer Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes ging hervor, dass eine Neufassung der Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn notwendig ist. In der neuen Richtlinie sind unter anderem die zuwendungsrechtlichen Regelungen des Landes NRW und die Allgemeinen Nebenstimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung aufgenommen worden. Diese Regelungen müssen Vereine künftig bei der Förderung von Bauvorhaben an vereinseigenen Sportanlagen berücksichtigen. Über diese Anträge von Vereinen entscheidet künftig der Sportausschuss auf Vorschlag der Sportverwaltung und des Stadtsportbundes Bonn.

Eine genaue Gegenüberstellung der alten und neuen Richtlinie, mit allen Änderungen, ist in der Anlage der entsprechenden Vorlage zu finden unter  www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2016374&refresh=false (Öffnet in einem neuen Tab).

Der Rat der Stadt Bonn hatte in seiner Sitzung im Dezember 2023 eine Überarbeitung der Sportförderrichtlinien beschlossen (DS  231868 (Öffnet in einem neuen Tab)). Die Beschlusspunkte aus diesem Ratsbeschluss sind, soweit sie noch im laufenden Jahr umgesetzt werden können, eingearbeitet worden.

Aus einer Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes ging hervor, dass eine Neufassung der Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn notwendig ist. In der neuen Richtlinie sind unter anderem die zuwendungsrechtlichen Regelungen des Landes NRW und die Allgemeinen Nebenstimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung aufgenommen worden. Diese Regelungen müssen Vereine künftig bei der Förderung von Bauvorhaben an vereinseigenen Sportanlagen berücksichtigen. Über diese Anträge von Vereinen entscheidet künftig der Sportausschuss auf Vorschlag der Sportverwaltung und des Stadtsportbundes Bonn.

Eine genaue Gegenüberstellung der alten und neuen Richtlinie, mit allen Änderungen, ist in der Anlage der entsprechenden Vorlage zu finden unter  www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2016374&refresh=false (Öffnet in einem neuen Tab).