Oberbürgermeisterin Katja Dörner hatte den Beschluss beanstandet, da er gegen geltendes Recht verstößt. Dem Bezirksgremium fehlt es sowohl im Sinne der Gemeindeordnung NRW als auch laut Bezirkssatzung an der notwendigen Beschlusskompetenz für einen solchen Beschluss. Danach entscheidet sie zwar über Planung, bauliche Gestaltung, Unterhaltung, Instandsetzung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Bäder. Bei der Festlegung von Öffnungszeiten kommunaler Einrichtungen handelt es sich jedoch um ein so genanntes Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Bezirksvertretung kann dieses Geschäft – anders als der Rat – auch nicht an sich ziehen.
Da die Bezirksvertretung ihren Beschluss auch nach der Beanstandung aufrechterhielt, muss gemäß Gemeindeordnung der Stadtrat entscheiden. Die Gemeindeordnung verpflichtet die Oberbürgermeisterin dazu, Beschlüsse einer Bezirksvertretung zu beanstanden, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen.