„Die geplanten Fahrradstraßen sind wichtige Verbindungsachsen für ein durchgängiges und sicheres Radverkehrsnetz in Bonn. Mit einem sicheren Radwegenetz erhöhen wir die Sicherheit von Radfahrenden, insbesondere auch von Kindern und Jugendlichen. Gleichzeitig stärken wir den Fußverkehr in Fahrradstraßen, in dem wir angemessene Gehwegbreiten sicherstellen“, so Oberbürgermeisterin Katja Dörner.
Information der Bürger*innen
Um die Bürger*innen über die anstehenden Maßnahmen zu informieren, bietet die Stadt diverse Informations- und Aktionsformate an.
- Während der Sommerferien wird die Stadtverwaltung mit einem mobilen Informationsstand auf den Wochenmärkten in Beuel (Mittwoch, 28. Juni, von 10 bis 13 Uhr) und Bad Godesberg (Dienstag, 11. Juli, 10 bis 13 Uhr) vertreten sein.
- Am Mittwoch, 5. Juli, finden um jeweils 17 und 18 Uhr Stadtteil-Spaziergänge durch die geplanten Fahrradstraßen der Südstadt statt. Treffpunkt ist an der Ecke Argelanderstraße/Weberstraße.
- Nach den Sommerferien bietet die Stadtverwaltung am Mittwoch, 9. August, eine Fahrradtour durch die derzeitigen und geplanten Fahrradstraßen in der Mittagspause von 12.30 bis 14 Uhr an. Treffpunkt ist am Stadthaus, auf der Seite Maxstraße/Ecke Breitestraße. Die Tour findet eigenverantwortlich und unter Nutzung des eigenen Fahrrades statt.
- Für Montag, 14. August, ist von 18 bis 20 Uhr eine zentrale Informationsveranstaltung im Ratssaal des Beueler Rathauses geplant.
Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung ein Erklärvideo zum Thema Fahrradstraßen veröffentlicht, in dem sie die Zusammenhänge anschaulich darstellt. Es ist auf der städtischen Internetseite unter www.bonn.de/fahrradstrassen (Öffnet in einem neuen Tab) sowie auf dem Youtube-Kanal der Stadt (Öffnet in einem neuen Tab) abrufbar.
Schrittweise Umsetzung ab Spätsommer/Herbst
Die beschlossenen Straßenzüge sollen ab Spätsommer/Herbst 2023 innerhalb eines Jahres schrittweise umgesetzt werden. Die neuen Fahrradstraßen erhalten eine Regelbreite von 4,5 Metern. An einzelnen Engstellen soll sich die Breite auf vier Meter verringern können. Mit dem Beschluss zum Radentscheid Bonn wie auch zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie wurde die Stadt Bonn damit beauftragt, ausreichende Gehwegbreiten wiederherzustellen. Daher hat die Stadt bei den Fahrradstraßen auch die Belange des Fußverkehrs berücksichtigt. Angeordnetes Gehwegparken, das eine zu schmale Gehwegbreite von unter 1,5 Metern zur Folge hat, wird zu Gunsten des Fußverkehrs aufgehoben oder auf die Fahrbahn verlegt. Insbesondere Menschen, die auf Gehilfen oder einen Rollstuhl angewiesen oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, brauchen ausreichende Gehwegbreiten, um sich durch die Stadt bewegen zu können. Kfz-Parkplätze sollen, wo möglich, erhalten werden.
Der neue Markierungsstandard für Fahrradstraßen sieht ergänzend zu den bereits verwendeten Fahrradpiktogrammen eine durchgängige rote Randmarkierung entlang der Fahrbahn vor. Damit sind die Fahrradstraßen für alle Verkehrsteilnehmenden intuitiv erkennbar.
Überblick über die beschlossenen Straßen
Stadtbezirk Bonn:
- Karl-Legien-Straße (von Kranenweg bis Weg Richtung Rhein)
- Rosental (von Römerstraße bis Fritz-Schroeder-Ufer)
- Auf dem Dransdorfer Berg (von Siemensstraße bis Im Dransdorfer Feld)
- Effertzstraße (von Steinweg bis Endenicher Straße)
- Am Burggraben (von Pastoratsgasse bis Röckumstraße)
- Steinweg (Erich-Hoffmann-Straße bis Auf dem Hügel)
- Herzogsfreudenweg (Reichsstraße bis Im Schmalzacker)
- Im Schmalzacker (Herzogsfreudenweg bis Höhlenweg)
- Höhlenweg (Im Schmazacker bis Hubertusstraße)
- Auf den Steinen (Hubertusstraße bis Henriettenstraße)
- Flodelingsweg (Kollegienweg bis Röckumstraße Sebastianstraße)
- Röckumstraße (Flodelingsweg bis Sebastianstraße)
- Carl-Troll-Straße (Sebastianstraße bis Katzenburgweg)
- Katzenburgweg (Carl-Troll-Straße bis Nussallee)
- Nußallee (Meckenheimer Allee bis Endenicher Allee)
- Argelanderstraße (Weberstraße bis Königstraße)
- Winston-Churchill-Straße (Heussallee bis Fritz-Erler-Straße)
- Fritz-Erler-Straße (Winston-Churchill-Straße bis Kurt-Schumacher-Straße)
- Sträßchensweg (Knoten Sträßchensweg bis Wegende)
- Zitelmannstraße (Friedrich-Ebert-Allee bis Johanniterstraße)
- Johanniterstraße (Zitelmannstraße bis Achim-von-Arnim-Straße)
- Achim-von-Arnim-Straße (Johanniterstraße bis Sträßchensweg)
Stadtbezirk Bad Godesberg:
- In der Kumme (Annaberger Straße bis Hochkreuzallee)
- Im Erlengrund (Hochkreuzallee bis Promenadenweg)
- Promenadenweg (Im Erlengrund bis Selbst. Weg)
- Am Südfriedhof (Servatiusstraße bis zum Beginn der Kleingärten)
Stadtbezirk Beuel:
- Wolfsgasse (vom Weg auf dem Damm bis Rheinaustraße)
- Rheinaustraße (Wolfsgasse bis Combahnstraße)
- Ringstraße
- Holtorfer Straße (Maarstraße bis Am Ennertbad)
- Am Ennertbad (Holtorfer Straße bis Weg Richtung Fortstweg)
- Forstweg/Pützchensweg (Weg Richtung Am Ennertbad bis Wehrhausweg)
- Flutgraben (Gallusstraße bis Königswinterer Straße)
Umfangreiche Informationen im Internet
Informationen zum Thema Fahrradstraßen sind auf den städtischen Internetseiten unter www.bonn.de/fahrradstrassen (Öffnet in einem neuen Tab) abrufbar.
Die Beschlussvorlage ist hier (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht.