In seiner Sitzung am 9. Februar 2023 hat der Rat der Stadt Bonn Maßgaben für die weitere Planung beschlossen. Diese Grundkonzeption sieht eine ebene Verkehrsfläche vor, ohne Barrieren und Kanten, mit taktilen Orientierungsmöglichkeiten für sehbehinderte Menschen. Die Aufenthaltsqualität soll erhöht und so viele Schatten spendende Bäume wie möglich gepflanzt werden. Die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs soll reduziert werden. Perspektivisch soll die Achse Rathausgasse/Am Hof/Am Neutor stark vom Busverkehr entlastet werden, um die Aufenthaltsqualität zu steigern.
Offen sind noch die Aufteilung des Straßenraums und die Radverkehrsführung. Dazu hat die Verwaltung unter verschiedenen Varianten zwei Vorschläge erarbeitet:
- Die so genannte „Variante 2+“ ist durch breite Seitenräume und eine schmale Fahrgasse gekennzeichnet. In Richtung Zentralem Omnibusbahnhof werden die fließenden Verkehre im Mischverkehr bei Tempo 20 geführt, in Richtung Rhein ist nur der Radverkehr zugelassen und soll einen optisch und haptisch abgetrennten Streifen (2m breit) erhalten. Gleichzeitig stehen in den Seitenräumen großzügige Flächen zur Verfügung, die insbesondere für breite Gehwege, Begrünung und Ladezonen, aber auch für Sitz- und Radabstellmöglichkeiten genutzt werden können.
- Variante 4 kennzeichnet eine schmale Fahrgasse, ein Zweirichtungsradweg und beidseitige Seitenräume. Damit steht dem Radverkehr eine eigene Spur in beide Fahrtrichtungen zur Verfügung, so dass die verbleibenden Kfz- und Busverkehre weitgehend getrennt vom Radverkehr geführt werden. Im Vergleich zur Variante 2+ ist der Flächenbedarf für den fließenden Verkehr in der Variante 4 größer, sodass hier in den Seitenräumen weniger Platz für die obengenannten Nutzungen und Angebote zur Verfügung steht.
Auf Basis einer tiefergehenden Planung der beiden Varianten soll der Rat der Stadt Bonn im März 2023 eine Entscheidung zur Aufteilung der künftigen (Misch-) Verkehrsfläche inklusive Radverkehrsführung treffen. Bis September 2023 möchte die Stadt einen Förderantrag für Zuschüsse des Landes NRW samt Entwurfsplanung und Kostenschätzung bei der Bezirksregierung Köln vorlegen. Baubeginn ist für das Jahr 2024 vorgesehen.
Die Beschlussvorlage ist hier (Öffnet in einem neuen Tab) abrufbar.
Weitere Informationen zum Masterplan Innere Stadt Bonn gibt es online: www.bonn.de/masterplan-innere-stadt (Öffnet in einem neuen Tab)