Wörtlich heißt es in der Resolution: „Die Städte und Gemeinden sind das Fundament unseres föderalen Staates. Wir sind es, die die Pandemie seit nunmehr zwei Jahren an vorderster Front bekämpfen. Dabei gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Gesundheits- und Ordnungsdienste, Krankenhäuser und Pflegeheime, Kindertageseinrichtungen und Schulen und vielen anderen Bereichen seit Anbeginn der Pandemie an die Grenzen ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit – und darüber hinaus. Die Bundesstadt Bonn kann diese Arbeit nur garantieren und unterstützen, wenn die Stadt handlungsfähig ist und bleibt.“
Mit der Resolution stellt die Stadt sechs Forderungen an das Land NRW:
- Das Gemeindefinanzierungsgesetz soll so angepasst werden, dass kreisfreie Städte nicht finanziell schlechter gestellt werden.
- Steuerausfälle sollen bis zum Haushaltsjahr 2023 als Landeszuschuss kompensiert werden.
- Das Gesetz zur Isolierung der aus der Pandemie folgenden Haushaltsbelastungen der Kommunen (NKF-CIG) soll auch für die Jahre 2023 und 2024 fortgeschrieben werden.
- Das Versprechen zur Einrichtung eines kommunalen Altschuldenfonds zur Übernahme der kommunalen Liquiditätskredite soll eingelöst und dabei der kommunale Eigenanteil auf ein dauerhaft leistbares Maß begrenzt werden.
- Das Land soll strukturell für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen sorgen, die dem Konnexitätsprinzip folgt.
- Die kommunalen Einnahmeausfälle aus der Gewerbe- und Einkommensteuer sollen auch für die Jahre 2022 und 2023 durch Bund und Länder ausgeglichen werden.