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Bundesstadt Bonn

Jahresabschlüsse

Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW) vom 16. November 2004 (GV. NRW. 2004 S. 644) verpflichtet in § 1 Abs. 1 Gemeinden und Gemeindeverbände, spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufzustellen.

Die Bundesstadt Bonn hat ihren Gesamthaushalt zum 1. Januar 2008 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement umgestellt. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat, aufgrund des vom Rechnungsprüfungsamt erstellten Berichts über die Prüfung der Eröffnungsbilanz, die Feststellung der Eröffnungsbilanz in seiner Sitzung am 4. Oktober 2012 beschlossen und dem Oberbürgermeister Entlastung erteilt.

Die amtliche Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz erfolgte im Amtsblatt vom 31. Oktober 2012.


Jahresabschluss 2023

In seiner Sitzung vom 20. Juni 2024 hat der Rat der Bundesstadt Bonn den nach § 95 Abs. 5 GO NRW zur Feststellung zugeleiteten Entwurf des Jahresabschlusses 2023 zur Kenntnis genommen und ihn zur Prüfung nach § 102 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.


Ältere Ausgaben von NKF-Jahresabschlüssen können Sie im Bonner Ratsinformationssystem einsehen oder bei der Stadtverwaltung anfordern.

 Kassen- und Steueramt