Der Ortskern von Muffendorf im Stadtbezirk Bad Godesberg ist historisch und gestalterisch von hoher Bedeutung und besonders wertvoll. Er zeichnet sich in besonderer Weise durch seine historisch gewachsene Ortsstruktur, eine homogene Bebauung und ein sehr stimmiges, historisch aussagekräftiges Ortsbild aus. Die durch die Topografie geprägte Ortsstruktur mit der Muffendorfer Hauptstraße als städtebauliches Rückgrat sowie die hohe Dichte erhaltener Baudenkmäler spiegeln dabei besonders anschaulich die Entwicklung des Straßendorfes am Rhein wider. Der Ortskern von Muffendorf wird heute von vielen Menschen geschätzt und soll in Zukunft noch besser geschützt werden.
Durch den Erlass einer Denkmalbereichssatzung unterliegen alle im Geltungsbereich befindlichen Baumaßnahmen einem Erlaubnisvorbehalt gemäß Denkmalschutzgesetz. Das Gesetz sieht auch einen vorläufigen Schutz des Gebietes vor, d.h. bereits ab der öffentlichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wird der Erlaubnisvorbehalt wirksam. Die Erlaubnis wird bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bonn beantragt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine Weiterentwicklung des Gebietes im Einklang mit seinen schutzwürdigen Bestandteilen ermöglicht wird.
Das weitere Verfahren mit Beteiligungen
Die Stadtverwaltung hat das Büro „STADTGUUT“ beauftragt, eine Denkmalbereichssatzung sowie ein Gestaltungshandbuch für den historischen Ortskern zu erstellen. Nun wird sie den Satzungsentwurf in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und dem LVR-Amt für Denkmalpflege (LVR-ADR) im Rheinland erarbeiten und in einer der nächsten Sitzungen der Politik vorstellen. Im Anschluss folgt die gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit mit Offenlage des Satzungsentwurfs und der zugehörigen Unterlagen. Während der Offenlage werden Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten angeboten.
Rat entscheidet, Bezirksregierung genehmigt
Nach Abschluss der Bürgerbeteiligung erfolgt die Würdigung und Einarbeitung der eingereichten Beiträge in den Satzungsentwurf und eine Erörterung der überarbeiteten Fassung mit dem LVR-ADR. Es folgt nach Abwägung aller eingebrachten Belange die Vorlage des Satzungsentwurfs für den Rat der Stadt Bonn. Nach Beschlussfassung ist eine Genehmigung der Satzung durch die Bezirksregierung Köln erforderlich.