Negativtrend mit Folgen: Schottergärten prägen viele Siedlungen
In dem Wunsch nach einem pflegeleichten Vorgarten greifen viele Eigentümer*innen zu Schotter, Splitt, Kies oder Steinplatten. Diese steinernen Gärten sind jedoch ökologisch wertlos und wirken negativ auf das Stadtklima. Schottergärten heizen sich an Sommertagen sehr stark auf und verstärken so die Hitzebelastung im Umfeld.
Die Klimaanalyse für die Stadt Bonn liefert konkrete Zahlen und zeigt: selbst nachts ist es vor allem in dicht bebauten Innenstadtbereichen noch deutlich wärmer als auf den Grünflächen im Umland, teilweise betragen die Temperaturunterschiede sogar mehr als 8°C.
Diese Stadtklimaeffekte führen mit Blick auf die steigende Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten in Folge des Klimawandels auch dazu, dass extreme Wärmebelastungen häufiger und langanhaltender auftreten.
Geschotterte Vorgärten weisen zudem eine geringere Versickerungs- und Speicherfähigkeit auf, da der Grund in der Regel mit Mulchfolie abgedeckt wird. Bei starkem Regen kann es zu einem oberflächigen Wasserabfluss kommen, mit Staunässe an Hauswänden und Überlastung der Kanalisation.
Kein Grün, keine Arbeit?
Blühende Vielfalt als Schadensvorsorge
Im Gegensatz dazu sind vollflächig begrünte Vorgärten ökologisch wertvoll, besonders dann, wenn heimische und insektenfreundliche Pflanzen verwendet werden. Sie fördern die innerstädtische Artenvielfalt und tragen zu einem besseren Stadtklima bei. Nicht zuletzt kann das Erdreich besser Regenwasser aufnehmen, speichern und pflanzenverfügbar abgeben.
Auch der hohe ökologische Wert von heimischen Heckenstrukturen zur Einfriedung des Vorgartens sollte nicht unterschätzt werden. Hecken dienen für viele Insekten- und Vogelarten als Lebensraum und sind auch im Hinblick auf das Kleinklima den sich in der Sonne aufheizenden Steingabionen und Plastikzäunen vorzuziehen.
So können Sie Ihren Vorgarten naturnah begrünen, und das ohne großen Arbeitsaufwand:
Bodendecker
Staudenmischpflanzung
Begrünte Fugen
Heimische Ansaaten
Folgende Regeln und Rahmenbedingungen gelten bei der Anlage von Vorgärten:
- Unbebaute Grundstücksflächen müssen grundsätzlich wasseraufnahmefähig sein und begrünt oder bepflanzt werden (§ 8 BauO NRW).
- Im Einzelfall sind Festsetzungen zur Vorgartengestaltung in Bebauungsplänen zu beachten.
- In großen Teilen der Süd- und Weststadt, Kessenich und Teilen von Bad Godesberg, Plittersdorf und Rüngsdorf ist die Bonner Vorgartensatzung zu beachten (siehe www.bonn.de/vorgartensatzung) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Die Vorgartengestaltung vor denkmalgeschützten Gebäuden oder in Denkmalbereichen bedarf grundsätzlich einer denkmalrechtlichen Erlaubnis (§ 9 Denkmalschutzgesetz NRW). Sie ist bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen: denkmalbehoerdebonnde.
Bitte beachten Sie die Regelungen und holen Sie gegebenenfalls notwendige Genehmigungen und Erlaubnisse ein. Auch bei der Anlage von Vorgärten, für die weder eine Baugenehmigung noch eine Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde erforderlich sind, drohen Konsequenzen bei Verstößen, auch durch den Erlass von Ordnungsverfügungen.