Die Gebühren für Leistungen der Verwaltung – wie die Bearbeitung von Anträgen zur Neuvergabe oder Verlängerung von Grabnutzungsrechten, Ausstellung von Urkunden und Genehmigungen – verringern sich im Durchschnitt um etwa zehn Prozent. Eine Neuvergabe kostet künftig 108,29 Euro statt 132,06 Euro, das Ausstellen einer Ersatzurkunde für das Nutzungsrecht sinkt von 27,51 Euro auf 22,56 Euro, die Genehmigung für Gedenkzeichen oder Grabeinfassungen beläuft sich auf 90,12 Euro statt 91,95 Euro.
Auch die Kosten für Ausstattungen bei pflegefreien Gräbern, darunter Gedenksteine und Namensschilder, gehen zurück. Ein liegender Gedenkstein kostet 2024 noch 299,29 Euro statt 313,20, der Beitrag für eine Namenstafel auf dem Nordfriedhof sinkt von 98,95 Euro auf 90,16 Euro.
Kosten für Gräber vereinheitlicht
Die Gebühren für gleiche Grabarten auf unterschiedlichen Friedhöfen wurden vereinheitlicht. Das gilt zum Beispiel für Wahlgräber, die nicht mehr nach Konfessionen unterschieden werden. Reihen- und Wahlgräber kosten in ganz Bonn künftig 96,63 Euro anstatt 106,98 Euro pro Jahr. Durch die angeglichenen Preise ergeben sich allerdings auch höhere Gebühren für die pflegefreien Urnengräber im Friedhain auf dem Friedhof Heiderhof. Sie kosten nun stadtweit 126,95 Euro im Jahr.
Gestiegene Personalkosten beeinflussen Gebühren
Wegen gestiegener Personalkosten erhöhen sich auch die Beiträge personalintensiver Leistungen. Dazu gehören unter anderem Sargbestattungen, die Grabpflege und Umbettungen. So kostet beispielsweise die Bestattung in einem Reihengrab anstatt 805,24 Euro zukünftig 877,42 Euro, Grabpflegegebühren steigen von 184,67 Euro auf jährlich 214,79 Euro.
Die Preise für Urnenbegräbnisse haben sich nur um wenige Cent-Beträge geändert. Sie kosten nun 271,43 Euro. Die Beisetzung auf einem Aschenfeld oder in einem Kolumbarium sind etwas günstiger geworden, weil der Zeitaufwand für die Beschäftigten dort kürzer bemessen wurde. 2024 kosten beide Beerdigungsarten 246,90 Euro.