Bei der Europawahl haben alle Wahlberechtigten nur eine Stimme. Es gibt keine direkt gewählten Kandidat*innen, sondern es handelt sich um eine reine Listenwahl. Der Stimmzettel umfasst in Bonn 34 Parteien und sonstige politische Vereinigungen. Das gesamte Stadtgebiet bildet den Wahlkreis Bonn.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen EU-Mitgliedsstaaten lebt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Auch Unionsbürger*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die die diese Bedingungen erfüllen, können ihre Stimme in Bonn abgeben, wenn sie im Bonner Wählerverzeichnis eingetragen sind. Detaillierte Informationen hierzu gibt es unter www.bonn.de/europawahl (Öffnet in einem neuen Tab).
Am Stichtag, 28. April 2024, waren 231.756 Menschen in das Bonner Wählerverzeichnis eingetragen. Die Zahl ändert sich im Nachhinein nur noch geringfügig, etwa durch Sterbefälle oder Einbürgerungen. Rund 11.500 Personen gehören zur Gruppe der Erstwählenden, weil sie das erforderliche Mindestalter erreicht haben, davon sind rund 5.500 Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren.
Postkarten-Aktion für junge Wähler*innen
Im Jahr 2024 haben junge Menschen in Deutschland zum ersten Mal schon ab 16 Jahren das Recht, ihre Stimme bei der Europawahl abzugeben. Um die Jugendlichen über ihr neues Wahlrecht zu informieren und sie zu ermutigen, aktiv an der Gestaltung Europas teilzunehmen, organisiert die Stabstelle Bürgerbeteiligung im Zusammenarbeit mit dem Beirat für Kinder und Jugendbeteiligung sowie Oberbürgermeisterin Katja Dörner als Stadtwahlleiterin und ihrem Stellvertreter, Stadtdirektor Wolfgang Fuchs, eine Postkarten-Aktion: Alle Bonner Jugendlichen, die 16 oder 17 Jahre alt sind, erhalten eine Postkarte mit dem Titel „Du bist dran! Nutze Deine Stimme!". Darüber hinaus werden alle 18-Jährigen sowie einige 19-Jährige angeschrieben, die bei der Landtagswahl noch nicht wahlberechtigt waren. Die Postkarte enthält Informationen zum Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung sowie einen Hinweis auf die Website der Kampagne „Use your Vote" der Europäischen Union. Insgesamt werden mehr als 11.000 Jugendliche im Rahmen der Aktion angeschrieben.
Wahlbenachrichtigungen werden bis 19. Mai zugestellt
Bis spätestens 19. Mai sollen die Wahlbenachrichtigungen zugestellt sein. Damit werden die Bürger*innen darüber informiert, dass sie in das Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen wurden und wahlberechtigt sind. Wählen dürfen aber alle Wahlberechtigten, auch ohne Wahlbenachrichtigung, wenn sie sich sonst ausweisen können oder dem Wahlvorstand bekannt sind. In einigen Fällen kann es sein, dass Wahlberechtigte keine Benachrichtigung erhalten, zum Beispiel, weil ein Briefkasten fehlt oder ein vorhandener Briefkasten nicht beschriftet ist und die Wahlbenachrichtigung somit nicht zugestellt werden kann.
Wer bis zum 19. Mai noch keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann zwischen dem 21. und 24. Mai das Wählerverzeichnis in den Wahlbüros einsehen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.
Wahlbüros öffnen am 6. Mai
In jedem Stadtbezirk gibt es ein Wahlbüro:
- Stadthaus Berliner Platz 2, Eingangshalle
- Rathaus Bad Godesberg, Kurfürstenallee 2–3, Zimmer 112 und 115 im Erdgeschoss
- Rathaus Beuel, Friedrich-Breuer-Str. 65, Stolper Stube, Etage 1
- Rathaus Duisdorf, Villemombler Str. 1, Zimmer 1 im Erdgeschoss
Sie sind ab Montag, 6. Mai, immer montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr, und am letzten Freitag vor der Wahl, 7. Juni, bis 18 Uhr geöffnet. Ein Termin ist nicht notwendig. Das Wahlamt bittet darum, nach Möglichkeit das Wahlbüro im heimischen Stadtbezirk aufzusuchen, grundsätzlich stehen die vier Wahlbüros aber allen Bürger*innen offen.
Briefwahl per Post, im Wahlbüro oder online beantragen
Alle, die bereits vor dem 9. Juni wählen möchten, können schon jetzt Briefwahlunterlagen anfordern. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält den Briefwahlantrag. Neben der Möglichkeit, Briefwahlunterlagen per Post anzufordern, können diese ab Montag, 6. Mai, in den Wahlbüros beantragt und abgeholt werden. Wer möchte, kann direkt vor Ort den Stimmzettel ausfüllen und den Wahlbrief in die Urne werfen.
Briefwahlunterlagen können außerdem bequem online beantragt werden unter www.bonn.de/europawahl (Öffnet in einem neuen Tab). Noch einfacher ist die Nutzung des QR-Codes, der sich auf der Wahlbenachrichtigung befindet. Er überträgt die erforderlichen Daten automatisch in den Online-Antrag. Lediglich eine abweichende Versandanschrift muss noch eingegeben werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Briefwahl per E-Mail an wahlenbonnde zu beantragen.
177 Wahlräume und 61 Briefwahlvorstände
Das Bonner Stadtgebiet ist in 177 Stimmbezirke eingeteilt. Wer am Wahlsonntag per Urnenwahl seine Stimme abgeben möchte, sollte sich vorab über den genauen Standort seines Wahlraums informieren. Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Das Wahlamt rechnet damit, dass in diesem Jahr wieder viele Wahlberechtigte die Möglichkeit der Briefwahl nutzen werden. Wie bereits bei den vorangegangenen Wahlen wurden dafür 61 Briefwahlvorstände eingerichtet. Von den insgesamt rund 2.400 Wahlhelfenden werden sich knapp 600 ausschließlich um die Briefwahl kümmern. Aktuell sucht die Stadt noch 100 Ehrenamtliche. Interessierte können sich direkt über ein Online-Formular unter www.bonn.de/wahlhelfende (Öffnet in einem neuen Tab) melden.
Informationen rund um die Wahl gibt es unter www.bonn.de/europawahl (Öffnet in einem neuen Tab). Bei Fragen ist das Team des Wahlamtes der Stadt telefonisch unter 0228 – 77 22 55 und per E-Mail an wahlenbonnde erreichbar.