Die Vertretungsberechtigten hatten eine rechtliche Vorabprüfung ihres Bürgerbegehrens beantragt. Wie die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme ausführte, ist das Bürgerbegehren unter mehreren Gesichtspunkten unzulässig. Entgegen der Gemeindeordnung ist die Fragestellung nicht hinreichend bestimmt. Der Fragestellung und Begründung fehlt es an der erforderlichen Kongruenz. Und schließlich ist das Bürgerbegehren auf eine, laut Gemeindeordnung ausgeschlossene Angelegenheit ausgerichtet, da das Seilbahn-Projekt im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden sein wird.
Bereits die Bezirksregierung Köln hatte in Bezug auf einen aus den Reihen der Politik geplanten Ratsbürgerentscheid darauf hingewiesen, dass ein Bürgerbegehren bzw. Ratsbürgerentscheid zur Seilbahn unzulässig ist, woraufhin der Rat am 17. März 2022 auf einen Ratsbürgerentscheid verzichtete.
Die entsprechende Vorlage ist hier (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht.