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Der Bebauungsplan Nr. 6522-7 umfasst eine ca. 9.400 m² große Fläche im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen der Wilhelmstraße und dem Annagraben mit den Grundstücken Wilhelmstraße Nr. 31 und 35 - 37 sowie Annagraben Nr. 70 und 72. Der Geltungsbereich umfasst das Gelände der ehemaligen Poliklinik.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird die Innenstadt als gemischt genutzter urbaner Standort gestärkt und die Innenentwicklung im Sinne einer Stadt der kurzen Wege vorangetrieben, soziale und gesundheitliche Infrastruktur soll erhalten bzw. ausgebaut werden. Gleichzeitig werden auch ökologische Ziele mit Dachbegrünungen sowie einer teilweisen Entsiegelung und Begrünung des Blockinnenbereichs mit öffentlich zugänglicher Durchwegung umgesetzt.
Planungsanlass für die Bundesstadt Bonn als Inhaberin der Planungshoheit ist die Aufgabe der Kliniknutzung im Plangebiet durch die Universität Bonn und die Absicht des Grundstückseigentümers, die Immobilien zu veräußern. Ziel des Bebauungsplanes ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebietes, die durch die Aufgabe der Krankenhausnutzung einer notwendigen Wandlung unterliegt, um den langjährigen Leerstand des Gebäudebestands zu beenden. In der zentralen Lage soll vornehmlich (öffentlich geförderter) Wohnraum geschaffen werden.
Eine Entwicklung der Flächen als reiner Büro- oder Gewerbestandort soll vermieden werden, da ein solcher unter anderem im Vergleich zur überwiegenden Wohnnutzung zu einer größeren Verkehrserzeugung führen würde. Zudem soll die bestehende Diamorphinambulanz, die den Patientenkreis in räumlicher Nähe anspricht, im Plangebiet verbleiben. Ebenfalls ist eine mindestens dreigruppige Kindertagesstätte im Plangebiet unterzubringen, um den bereits existierenden und durch die geplante Wohnnutzung sich noch erhöhenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in diesem Stadtbereich befriedigen zu können.
Ziele und Zwecke
Nach Aufgabe der Kliniknutzung ist die Fläche in besonderem Maße für eine überwiegend wohnbauliche Nutzung geeignet. Die Fläche liegt in zentraler Lage Bonns und bietet so die Chance der gesetzlich geforderten Innenentwicklung innerhalb bereits bebauter Bereiche der Stadt. Die Umgebung bietet eine gute Infrastruktur und Versorgung. Dies leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne des Klimaschutzes und urbaner, gemischtgenutzter und dichter Strukturen. Aufgrund des nach wie vor vorhandenen Nachfragedrucks auf dem Bonner Wohnungsmarkt ist angesichts mangelnder Baulandpotentiale und des Erhaltungsanspruchs von Freiflächen insbesondere die Entwicklung vorhandener baulicher Bestände stärker als bisher in den Fokus zu nehmen. Eine weitere Aufgabenstellung im Zusammenhang mit der Betrachtung des Themas Wohnen ist die soziale Wohnraumversorgung.
Die Umnutzung greift den bereits vorhandenen städtebaulichen Rahmen der westlich und nördlich des Annagrabens vorhandenen Wohnnutzung auf und entwickelt ihn räumlich fort. Im Plangebiet kann eine hohe Zahl öffentlich-geförderter Wohnungen errichtet werden.
Im denkmalgeschützten Gebäudebestand am Annagraben können keine förderfähigen Wohnungen umgesetzt werden, deshalb sind hier aktuell frei finanzierte Wohnungen geplant. Die bestehende Diamorphinambulanz wird in das ehemalige Schwesternwohnheim am Annagraben 72 verlagert. Eine öffentliche oder gewerbliche Nutzung im gleichen Gebäude mit der Diamorphinambulanz ist denkbar. Die Bestandsgebäude an der Wilhelmstraße sollen grundsätzlich erhalten bleiben und maßvoll ergänzt werden. Innerhalb der entsprechend bezeichneten Flächen ist im Erdgeschoss ausschließlich eine Anlage für soziale Zwecke (Kindertagesstätte) zulässig. Die verbleibenden Flächen des Klinikbaus aus den 60er Jahren sollen zu Appartements für Studierende, Auszubildende und Pflegekräfte des UKB umgenutzt werden. Im Erdgeschoss könnte neben der Kita ein Gemeinschaftsraum für die künftigen Nutzer*innen der Appartements entstehen. Zur Wilhelmstraße sollen belebte Erdgeschosszonen entstehen. Ein Gemeinschaftsraum für die geplanten Appartements stellt eine ausnahmsweise zulässige Wohnnutzung dar. Das nördlich angrenzende Gebäude soll künftig als Bürogebäude genutzt und um ein weiteres Geschoss aufgestockt werden.
Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind im Plangebiet ausschließlich in Tiefgaragen bzw. innerhalb von Gebäuden zulässig. Der Verzicht auf oberirdische Stellplätze soll dazu beitragen, dass der Blockinnenbereich überwiegend begrünt und bepflanzt werden kann und nicht durch parkende PKW dominiert wird.
Insgesamt bietet die zur Verfügung stehende Plangebietsfläche ausreichend Raum, Tiefgaragen und Fahrrad-Stellplatzanlagen zu erstellen, die den für das Plangebiet erforderlichen Bedarf an Stellplätzen aufnehmen können. Ebenso bieten die zulässigen Tiefgaragenflächen Raum, um Besucherstellplätze unterzubringen. Zudem sind in der Nähe des Plangebiets öffentliche Stellplätze im Straßenraum und öffentlich zugängliche Tiefgaragen bzw. Parkhäuser vorhanden.
Veröffentlichung
Der Rat Bonn hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2025 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 6522-7, ehemalige Poliklinik im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, für einen Bereich zwischen den Straßen Wilhelmstraße, Alexanderstraße, Annagraben und Wilhelmsplatz beschlossen.
Die Veröffentlichung des Bebauungsplanes und der dazugehörenden Begründung erfolgt
vom 6. März 2025 bis einschließlich 5. April 2025.
Neben der Veröffentlichung hier im Internet kann die Planung ebenfalls vor Ort eingesehen werden:
Stadthaus, Berliner Platz 2, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Aufzug 2, Etage 6B
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr
Stellungnahmen
Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) während der Veröffentlichung schriftlich per E-Mail oder per Post bei dem Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn oder zur Niederschrift vorgebracht werden.