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Bundesstadt Bonn

Bebauungsplan Nr. 6722-3 Beschleunigung Stadtbahnlinie 66

Stellenweise Neuordnung des Straßenraumes entlang der Sankt Augustiner Straße aufgrund eines Infrastrukturprojektes und Stadtumbaumaßnahmen.

Luftbild Bebauungsplan Nr. 6722-3
Luftbild mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6722-3, Sankt Augustiner Straße, Bonn-Beuel

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 6722-3 mit einer Fläche von ca. 1,8 Hektar liegt im Zentrum des Stadtbezirks Beuel und umfasst die Dreiecksfläche zwischen Sankt Augustiner Straße, Combahnstraße und Kreuzstraße sowie einen von Ost nach West verlaufenden Gebäudestreifen im Kreuzungsbereich Herbert-Rabius-Straße und Sankt Augustiner Straße, der im Wesentlichen durch die Hausgrundstücke Herbert-Rabius-Straße 8 und 10 sowie Sankt Augustiner Straße 66 und 74 gebildet wird.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 12. Dezember 2024 beschlossen, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6722-3 „Beschleunigung Stadtbahnlinie 66“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. 

Öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vom 26. März bis 9. April 2025

Der Planentwurf wird einschließlich der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Foyer des Stadthauses, Berliner Platz 2, 53111 Bonn, sowie im Rathaus Beuel, (1.OG vor dem Ratssaal), Friedrich-Breuer-Straße 65, 53225 Bonn, während der Dienststunden (Montag und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr) öffentlich ausgelegt und kann dort eingesehen werden.

Im Zuge des o.g. Zeitraums der frühzeitigen Beteiligung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die beabsichtigte Entwicklung im Plangebiet zu informieren und sich zu den Planungsabsichten zu äußern. Im weiteren Verfahren besteht für die Öffentlichkeit im Rahmen der Veröffentlichung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut die Gelegenheit zu der Planung Stellung zu nehmen.

Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 3 (2) BauGB wird separat im späterem Planverfahren bekannt gegeben.

Beteiligungsmöglichkeit auf Bonn-macht-mit.de

Unter  www.bonn-macht-mit.de (Öffnet in einem neuen Tab) können alle Informationen ebenfalls eingesehen und Meinungen öffentlich abgegeben werden.

Selbstverständlich können Anregungen zur Planung auch postalisch an das Stadtplanungsamt Bonn, Stadt Bonn, 53103 Bonn, gesendet werden.

Pläne und Dokumente

Herr Simon Mende