Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Bonn, circa 200 Meter östlich des Bonner Hauptbahnhofs und in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt. Der betreffende Bereich stellt sich als eine Verkehrsfläche am Rande des Zentralen Omnibusbahnhofs dar und umfasst Bushaltestellen, einen Container der SWB und eine gastronomische Nutzung. Das Plangebiet grenzt nordöstlich an die Maximilianstraße, südlich an die Südunterführung des Hauptbahnhofs sowie östlich an den Kaiserplatz samt Fußgängerunterführung an. Dementsprechend markiert die betroffene Fläche den Übergang vom ZOB zum Kaiserplatz.
Der Fluchtlinienplan B222 der Stadt Bonn aus dem Jahr 1906 setzt in seinem Geltungsbereich Baufluchten, Vorgartenfluchten sowie Straßenfluchten im heutigen Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) fest. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ist der Bereich einem Kerngebiet (MK) zuzuordnen. Dieser Randbereich des Bonner Zentrums tritt vorwiegend durch Einzelhandel und Dienstleistungsbetriebe in bis zu sechsgeschossiger, geschlossener Blockrandbebauung in Erscheinung. Baulich dominiert hier der Solitär des Bahnhofsgebäudes aus den 1880er Jahren das Erscheinungsbild.
Ein Luftbild von 1930 lässt noch die bauliche Entwicklung gemäß dem Fluchtlinienplan mit der historischen Kaiserhalle erahnen, doch nach dem Zweiten Weltkrieg und den Wiederaufbau der Kaiserhalle im typischen Stil der 1950er Jahre, wurde bereits zu diesem Zeitpunkt den Festsetzungen des Fluchtlinienplans nicht mehr entsprochen.
In den 1970er Jahren wurde im Zuge des Stadtbahnbaus die unterirdische Haltestelle Bonn Hauptbahnhof fertiggestellt, die übrige teils historische Bebauung vor dem Hauptbahnhof wurde niedergelegt und ab Mitte der 1970er Jahre neugestaltet. So wurde auch der heutige ZOB errichtet, der sich in den vergangenen 50 Jahren nur unwesentlich verändert hat. Der aktuelle bauliche Status des ZOBs orientiert sich ansatzweise an den Baufluchten, nimmt diese jedoch nicht in diesem Sinne auf. Weder die Straßenfluchten noch die Vorgärten sind ausgestaltet worden.
Ziele und Zwecke
Veröffentlichung
Der Rat Bonn hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2025 die Aufstellung zur Veröffentlichung zum Zwecke der Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. B 222 im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, für einen Bereich zwischen der Straße Am Hauptbahnhof/Südunterführung, der Maximilianstraße und dem Kaiserplatz beschlossen.
Die Veröffentlichung des aufzuhebenden Fluchtlinienplans und der dazugehörenden Begründung erfolgt
vom 6. März 2025 bis einschließlich 5. April 2025.
Neben der Veröffentlichung hier im Internet kann die Planung ebenfalls vor Ort eingesehen werden:
Stadthaus, Berliner Platz 2, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Aufzug 2, Etage 6B
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr
Stellungnahmen
Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) während der Veröffentlichung schriftlich per E-Mail oder per Post bei dem Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Postanschrift:
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 2
53103 Bonn
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Aufhebung des Fluchtlinienplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung.
Die Bekanntmachung der Veröffentlichung des aufzuhebenden Fluchtlinienplanes erfolgte am 5. März 2025 im Amtsblatt der Bundesstadt Bonn.
Plan und Begründung
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