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Bundesstadt Bonn

Rechtswirksame Änderungen des Flächennutzungsplanes

Flächennutzungsplanänderungen werden vom Rat beschlossen und anschließend nach Prüfung durch die zuständige Bezirksregierung genehmigt.

Nach Genehmigung durch die Bezirksregierung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Kommune im Amtsblatt bekanntgemacht. Mit dem Tag der Bekanntmachung ist die Flächennutzungsplanänderung wirksam und kann mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen werden.

203. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rheinwohnen“ im Stadtbezirk Beuel

203. Änderung des Flächennutzungsplans „Rheinwohnen“

Mit der 203. Flächennutzungsplanänderung der Bundesstadt Bonn werden die Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr. 6820-2 „R(h)einwohnen“ in diesem Bereich geschaffen. Der bestehende Gartenmarkt bleibt an seinem jetzigen Standort erhalten, wird aber durch die Aufgabe der Pflanzenproduktion stark verkleinert. Der Betrieb wird auf den Wiederverkauf von Pflanzen und Gartenartikeln konzentriert. Eine hohe bauliche Dichte wird im Quartier durch eine höhere Geschossigkeit sowie eine effiziente Flächeninanspruchnahme erreicht. 

Der Mix aus verschiedenen Wohnformen (Seniorenwohnen, geförderter Wohnraum, freifinanzierter Wohnraum) mit Gewerbe und gastronomischen Angeboten sowie einer Kita und gut gestalteten Freiräumen sorgen für eine gute Nutzungsmischung im Gebiet und ein attraktives Wohnumfeld. Weitreichende Begrünungsmaßnahmen in Form von Fassadenbegrünung, intensiver und extensiver Dachbegrünung sowie einer hochwertigen Freiraumplanung werten das Quartier auf und sorgen für eine attraktive Durchgrünung des Gebiets.

Die Änderung ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 40 vom 28. August 2024 wirksam geworden.