Flächennutzungsplanänderungen werden vom Rat beschlossen und anschließend nach Prüfung durch die zuständige Bezirksregierung genehmigt.
Nach Genehmigung durch die Bezirksregierung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Kommune im Amtsblatt bekanntgemacht. Mit dem Tag der Bekanntmachung ist die Flächennutzungsplanänderung wirksam und kann mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen werden.
203. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rheinwohnen“ im Stadtbezirk Beuel
198. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich
- Kontakt
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit