Überblick
Künstlerische Aktivität und kulturelle Bildung sind wichtig für die Entwicklung von jungen Menschen. Daher fördert die Landesregierung NRW seit dem Schuljahr 2006/2007 mit ihrem Programm „Kultur und Schule“ die künstlerisch-kulturelle Bildung in Schulen.
Alle künstlerischen Sparten sind willkommen: Neue Medien, Tanz, Film, Theater, Literatur, bildende Kunst oder Musik ebenso wie spartenübergreifende Projekte.
Die jeweiligen Projekte sollen während des gesamten Schuljahres und außerhalb des Unterrichts stattfinden (Für Förderschulen gelten ggf. geänderte Richtlinien). In der Regel soll wöchentlich eine Einheit á 90 Minuten durchgeführt werden (maximal 40 Einheiten je Projekt und Schuljahr + 5 Einheiten für Vor- und Nachbereitung). Die Projekte werden zu 80 % mit Mitteln des Landes NRW bezuschusst. Stadt und Schule (bzw. Förderverein) tragen jeweils einen Eigenanteil von 10 % der Gesamtprojektkosten.
NEU: AB SOFORT NUR DIGITALE ANMELDUNGEN MÖGLICH
Ab sofort ist die Einreichung des Antrages nur noch online über kultur.web (Öffnet in einem neuen Tab) möglich.
Die Anmeldefrist endet am 31. März. Danach ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
Ein Anleitung finden Sie eine unter "Formulare und Links"
Förderschulen
Für Förderschulen gelten besondere Regelungen. Bitte reichen Sie ihren Antrag auf jeden Fall ein – auch wenn es augenscheinlich nicht möglich scheint! Wir versuchen auf jeden Fall, Ihren Antrag berücksichtigen zu können!