Überblick
Die Unterstützung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen.
Anträge an den Bereich der Regionalen Kulturförderung des LVR von Bonner Antragsstellern müssen bis zum 28./29. Februar eines jeden Jahres für Projekte im Folgejahr beim Kulturamt der Stadt Bonn eingehen. Nach einer ersten Prüfung werden die eingereichten Anträge fristgerecht bis zum 31. März des Jahres dem LVR vorgelegt.
Nähere Informationen zu Inhalt, Umfang und zum Verfahren der Regionalen Kulturförderung des LVR entnehmen Sie bitte der Handreichung, der Allgemeinen Nebenbestimmung und dem Antragsformular.