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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Regionale Kulturförderung des LVR

Überblick

Die Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen.

Anträge an den Bereich der Regionalen Kulturförderung des LVR von Bonner Antragsstellenden müssen bis zum 28./29. Februar eines jeden Jahres für Projekte im Folgejahr beim Kulturamt der Stadt Bonn eingereicht werden. Nach einer Prüfung werden die eingereichten Anträge dann bis zum 31. März des Jahres dem LVR vorgelegt.

Nähere Informationen zu Inhalt, Umfang und zum Verfahren der Regionalen Kulturförderung des LVR entnehmen Sie bitte dem Leitfaden, den Förderrichtlinien, den Allgemeinen Nebenbestimmungen und dem Antragsformular des LVR, die weiter unten im Bereich „Links“ zur Verfügung gestellt werden.