Überblick
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Hygieneverordnung NRW und die Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen nennen die Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Infektionsprävention).
Aufgabe ist die infektionshygienische Überwachung von
- medizinischen Einrichtungen,
- Pflegeheimen,
- Kindergemeinschaftseinrichtungen,
- sonstigen Gemeinschaftsunterkünften sowie
- Gewerbe, bei denen die Möglichkeit besteht, dass durch Blut Krankheiten übertragen werden können.
Die infektionshygienische Überwachung stationärer Pflegeeinrichtungen erfolgt als jährliche Regelbegehung gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz, § 17 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW und orientiert sich inhaltlich an der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. Den Kontrollbogen dieser Begehung finden Sie unter Formulare und Links.