Überblick
Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen nach gesetzlichen Vorschriften durch wie z.B.
- Einstellungsuntersuchungen
- Feststellung der Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit
- Beurteilung der Dienstfähigkeit
- sozialmedizinische Begutachtungen (Sozialgesetzgebung, Gerichtsgutachten, Beihilfeangelegenheiten)
- Stellungnahme zur krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit (sofern dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben und der Studienort Bonn ist; beim zweiten juristischen Staatsexamen muss der erste Wohnsitz Bonn sein). Die Vorlage eines aktuellen Attestes vom behandelnden Arzt unter Nennung der Diagnose ist notwendig.
- Stellungnahme zu krankheitsbedingten Schreibverlängerungen (siehe Prüfungsrücktritte)
Auftraggeber können Behörden, Gerichte, öffentlich-rechtliche Institutionen oder vergleichbare Einrichtungen sein.