Überblick
Während im Jahre 1900, als das erste deutsche Fleischbeschaugesetz geschaffen wurde, der Schutz vor Infektionserregern und Parasiten die weitaus größte Rolle spielten, sind heute die Überwachung gesundheitlich bedenklicher Rückstände aus Futter- und Arzneimitteln, Umweltchemikalien und anderen Stoffen sowie der Schutz vor Täuschung durch minderwertiges Fleisch als Aufgaben hinzugetreten.
Die amtliche Überwachung der Fleischhygiene ist EU-weit harmonisiert; sie gliedert sich zum einen in die Lebendtier- und darauffolgende Fleischuntersuchung und zum anderen in die amtliche Überwachung der Betriebe, die Fleisch und Fleischwaren vermarkten.
Für die Tierärzte und Lebensmittelkontrolleure der Bundesstadt Bonn bestehen die Hauptaufgaben dabei in der Hygieneüberwachung der Betriebe, die Fleisch und seine Erzeugnisse in den Verkehr bringen, der Überwachung von Transporten und der Überprüfung von Unterlagen und Dokumentationen.
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die Trichinenschau wird seit der Einstellung der Schlachtungen im Städtischen Schlachthof nur noch in kleinem Umfang vorgenommen.