Überblick
Der Fachdienst Eingliederungshilfe ist Ansprechpartner für Beratung und Hilfen für Kinder und junge Menschen mit Behinderung. Die Stadt Bonn ist in der Eingliederungshilfe Kostenträger für Leistungsberechtigte junge Menschen mit einer seelischen Behinderung gem. SGB VIII oder mit einer körperlichen, geistigen oder Sinnesbehinderung gem. SGB IX. Insbesondere ist der Fachdienst zuständig für Inklusionsassistenzen an Schulen, Autismus-Therapien, Hilfsmittel, außerschulische Lerntherapien, Persönliches Budget, Assistenz im häuslichen Umfeld, Mobilitätshilfen, Heilpädagogische Tageseinrichtungen und im Einzelfall auch Leistungen analog zum SGB XI oder SGB XII, wie z.B. Kurzzeitpflege oder generell Hilfe zur Pflege.
Für die Eingliederungshilfe für behinderte junge Menschen im Heim, Kindern in Pflegefamilien und Erwachsene ist der Landschaftsverband Rheinland, hier Dezernat 7 zuständig und für Kinder ab Geburt bis zum Schuleintritt der Landschaftsverband Rheinland, hier Dezernat 4.
Eine Übersicht der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe finden Sie auf folgender Seite: Wer hilft wann? - Landschaftsverband Rheinland (Öffnet in einem neuen Tab)
Aktuelles
Der Fachdienst Eingliederungshilfe befindet sich seit dem 11.09.2024 in der Ollenhauerstraße 1; 53113 Bonn im 1. Obergeschoss. Der Wartebereich für das Eingangsmanagement befindet sich aktuell im Eingangsbereich. Der Zugang ist nicht vollständig barrierefrei. Sollten Sie Hilfe beim Betreten der Räumlichkeiten benötigen, melden Sie dies bitte bei der Terminvereinbarung an oder nutzen Sie die Klingel direkt neben der Etagentüre. Eine barrierefreie behindertengerechte Toilette befindet sich im Erdgeschoss gegenüber vom Aufzug.
Fall Sie Schriftstücke persönlich abgeben möchten, nutzen Sie dafür bitte unseren Außenbriefkasten. Dieser wird täglich geleert und befindet sich neben dem Haupteingang, rechts am Gebäude, über dem Briefkasten von Vapiano.
Informationsblätter
Wir freuen uns Ihnen an dieser Stelle Informationen zu den Verfahrensabläufen bei der Beantragung einer Inklusionsassistenz oder einer integrativen Lerntherapie zur Verfügung zu stellen:
Informationsblatt Inklusionsassistenz und Lerntherapie (Öffnet in einem neuen Tab)
Link des Monats
Vorgehen
Umfassende Beratung zu allen Leistungen der Eingliederungshilfe und angrenzenden Rechtsgebieten erhalten Sie im Eingangsmanagement des Fachdienstes Eingliederungshilfe. Dort erfahren Sie im Zweifel auch ob die Stadt Bonn für die begehrte Hilfe zuständig ist und erhalten Hilfe bei der Beantragung. Sollten wir in einem Bereich über keine speziellen Beratungskompetenzen verfügen, vermitteln wir Sie an sachkundige Beratungsstellen weiter. Anträge für Eingliederungshilfemaßnahmen können Sie über das allgemeine Antragsformular stellen, welches unter "Formulare und Links" zu finden ist. Über weitere notwendige Unterlagen werden Sie von uns informiert.
Die Zuständigkeit der Sozialpädagogischen Fachkräfte richtet sich nach den 27 Zuteilungsräumen und ist in 8 Tandems aufgeteilt. Sie finden eine Aufstellung der Zuteilungsräume in Bonn unter „Formulare und Links“.
Die Zuständigkeit der Verwaltungskräfte richtet sich nach Buchstaben.
Außerschulische Lerntherapie
Überblick
Falls bei Ihrem Kind eine Lese-Rechtschreibstörung oder eine Dyskalkulie festgestellt wurde, tragen Sie als Eltern die Kosten für eine außerschulische Förderung grundsätzlich selbst. Im Einzelfall können die Kosten für eine außerschulische Lerntherapie im Rahmen der Jugendhilfe als Leistung der Eingliederungshilfe übernommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass durch einen qualifizierten Facharzt zusätzlich eine Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für das Lebensalter typischen Zustand festgestellt wurde und alle schulischen Fördermaßnahmen ausgeschöpft bzw. entsprechende Nachteilsausgleiche gewährt wurden. Diese Abweichung muss mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauern. Es wird eine entsprechende Stellungnahme mit einer ICD 10 basierten Diagnostik von einer der folgenden Personen benötigt:
- Ärztin oder Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Kinder- und Jugendpsychotherapeutin oder -therapeut
- Ärztin oder Arzt oder psychologischen Psychotherapeuten oder -therapeutin mit besonderer Erfahrung auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen
Bedarfsfeststellung
Liegt eine solche Abweichung von der seelischen Gesundheit vor, wird auf der Basis einer sozialpädagogischen Diagnostik geprüft, ob dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder diese zu erwarten ist. Dazu nehmen die Mitarbeitenden mit Ihnen Kontakt auf, um im Rahmen eines Hausbesuches mit Ihnen und Ihrem Kind verschiedene Fragen zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung zu klären. In diesem Zusammenhang wird ggf. eine Hospitation in der Schule durchgeführt und eventuell werden Stellungnahmen von weiteren Beteiligten eingeholt.
Inklusionsassistenz (Schulbegleitung)
Überblick
Wenn Ihr Kind in der Schule einen Bedarf an individueller Unterstützung hat, welcher durch das Personal der Schule nicht oder nicht regelmäßig erbracht werden kann, kann eine Inklusionsassistenz notwendig werden. Diese richtet sich nach dem individuellen Bedarf Ihres Kindes und soll diesem den Besuch der Schule wie auch den Zugang zu Bildung ermöglichen. Die Gesamtverantwortung für die Bildung und Erziehung Ihres Kindes bleibt bei der Schule. Der Auftrag der Schulbegleitung bezieht sich auf den jeweiligen behinderungsbedingten Mehrbedarf des Kindes. Inhalte und Methoden des Unterrichts liegen in der Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer. Eine Schulbegleitung ist somit kein Ersatz für eine Lehrkraft und dient primär nicht dem Wissenserwerb oder der Verbesserung der schulischen Leistungen. In Bonn kann die Inklusionsassistenz von den Sorgeberechtigten mit dem allgemeinen Antragsformular beantragt werden. Dieses sowie den Vordruck: „Bericht der Schule“ finden Sie unter "Formulare und Links".
Die Inklusionsassistenz wird in Bonn, nach erfolgter Bewilligung von Trägern übernommen, die den Schulen fest zugeordnet sind.
Bedarfsfeststellung
Zur Beurteilung, in welchem Umfang eine Inklusionsassistenz erforderlich ist, wird der Bedarf Ihres Kindes individuell im Rahmen eines Gesamtplanverfahrens ermittelt.
Erreichbarkeit
Für eine persönliche Vorsprache nehmen wir uns gerne nach vorheriger Terminabsprache für Sie Zeit.
Erstberatungstermine im Eingangsmanagement können telefonisch oder per Email zu folgenden Zeiten angefragt werden:
Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr
Freitag 9 bis 13 Uhr
Ansprechpersonen
Name: | Zuständigkeit: | Telefon: | E-Mail: |
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Leitung | |||
Frau Simone Neweling | Leitung | 0228 774684 | simone.newelingbonnde |
Eingangsmanagement | |||
Frau Alexandra Bilz (Öffnet in einem neuen Tab) | Tandem 5, 6, 7 | 0228 774773 | alexandra.bilzbonnde |
Frau Olga Lukanowski | Tandem 3, 4, 8 | 0228 774754 | olga.lukanowskibonnde |
Frau Evelina Stark de Gamero | Tandem 1, 2 | 0228 7739827 | evelina.starkdegamerobonnde |
Sozialpädagogische Fachkräfte | |||
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Regionalteam 1 | |||
Name: | Tandem: | Telefon: | E-Mail: |
Frau Myriam Schroeter und Frau Marie Himstedt und Frau Astrid Böing |
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0228 774766 | myriam.schroeterbonnde |
0228 774786 |
marie.himstedtbonnde | ||
0228 7739824 | astrid.boeingbonnde | ||
Herr Thomas Kröll und Frau Kokebe Conrad und N.N. |
|
0228 776520 | thomas.kroellbonnde |
0228 774807 | kokebe.conradbonnde | ||
Frau Sandra Quirmbach und Herr Markus Ruhm |
|
0228 774873 | sandra.quirmbachbonnde |
0228 775187 | |||
Frau Desiree Schmaul und N.N. |
|
0228 7739828 | desiree.Schmaulbonnde |
Regionalteam 2 | |||
Name: | Tandem: | Telefon: | E-Mail: |
Frau Monika Menden und Frau Monica Straßmann |
|
0228 775186 | monika.mendenbonnde |
0228 776521 | monica.strassmannbonnde | ||
Frau Katrin Mahnig und Frau Nadja Schulte |
|
0228 774935 | katrin.mahnigbonnde |
nadja.schultebonnde | |||
Herr Niklas Hartwig und Herr Christian Koch |
|
0228 7739825 | niklas.hartwigbonnde |
0228 774725 | christian.kochbonnde | ||
Frau Julia Prinz und Frau Sarah Boulgakov und Frau Josephine Späth |
|
0228 774843 | julia.prinzbonnde |
0228 7739826 | sarah.boulgakovbonnde | ||
0228 7739480 | josephine.spaethbonnde |
Name: | Zuständigkeit: | Telefon: | |
---|---|---|---|
Leitung | |||
Frau Rosenbaum | Verwaltungsleitung | 0228 774876 | ruth.rosenbaumbonnde |
Eingangsmanagement Verwaltung A-Z | |||
Frau Saskia Ernst |
A-G | saskia.ernstbonnde | |
Herr Marco Hartmond |
N-Z | marco.hartmondbonnde | |
Frau Daniela Stolzenburg |
H-M | daniela.stolzenburgbonnde | |
Verwaltung |
|||
Frau Saskia Ernst |
A - C | 0228 774764 | saskia.ernstbonnde |
Frau Daniela Stolzenburg |
D - I | 0228 774938 | daniela.stolzenburgbonnde |
Herr Marco Hartmond | J - K | 0228 776522 | marco.hartmondbonnde |
Frau Bianca Schütz und Frau Meryem Liebermann |
L - Z | 0228 774814 | bianca.schuetzbonnde |
0228 775780 | meryem.liebermannbonnde | ||
Herr Bernhard Thelen | Lerntherapien | 0228 773146 | bernhard.thelenbonnde |
Kontakt
- Kontakt
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
Kontakt
- 0228 779619688
- eingliederungshilfebonnde
Zeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr
Freitag 9 bis 13 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Vereinbarung.
Ort
Fachdienst Eingliederungshilfe
Fachdienst Eingliederungshilfe
Ollenhauerstraße 1
53113 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Organisationseinheiten
Name | E-Mail-Adresse |
---|---|
Fachdienst Eingliederungshilfe | eingliederungshilfebonnde |