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Bundesstadt Bonn

Organisation

Fachdienst Eingliederungshilfe

Beschreibung

Die Hilfelandschaft für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen ist aktuell zweigeteilt. Für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung ist die Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zuständig. Demgegenüber ist die Sozialhilfe ab dem 01.01.2020 nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) vorrangig zuständiger Leistungsträger, wenn eine (drohende) geistige oder körperliche Behinderung diagnostiziert wird.

Um ein noch wirksameres Hilfesystem für Familien und ihre Kinder zu schaffen sowie die Leistungen der Eingliederungshilfe übersichtlicher zu gestalten, hat sich die Stadt Bonn für die Entwicklung eines gemeinsamen Fachdienstes Eingliederungshilfe, unter dem Dach der Jugendhilfe entschieden.

Unser aller Ziel ist es, die Schnittstellen zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und dem Amt für Soziales und Wohnen bestmöglich zu bereinigen, die Effizienz des Verwaltungshandelns zu steigern und die Chance zu ergreifen, mit den Instrumenten der Eingliederungshilfe als ein Wegbereiter, hin zu einer inklusiven Gesellschaft zu dienen.

Organisationsstruktur