Überblick
Indirekteinleiter sind Privathaushalte sowie Gewerbe- und Industriebetriebe, die ihr Abwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten. Von dort fließt das Abwasser in die öffentlichen Kläranlagen, wo es gereinigt und in den Rhein abgeleitet wird.
Das Herzstück der Kläranlagen sind Mikroorganismen - also Lebewesen. Werden die Mikroorganismen durch gefährliche Stoffe im Abwasser geschädigt, so versagt die Abwasserreinigung.
Deshalb überprüft und genehmigt die "Indirekteinleiterüberwachung" beim Tiefbauamt, dass nur die Substanzen in die Kanalisation eingeleitet werden, die auch in den Kläranlagen abgebaut werden können.
Für alle Indirekteinleiter ist die Einhaltung der Bestimmungen und Grenzwerte der Entwässerungssatzung (siehe unten) maßgebend.
Schwerpunkte der Indirekteinleiter-Überwachung sind:
- Beratung der Indirekteinleiter in Einleitungsfragen
- Abwasser- Probenahmen und Prüfungen an Kanalknotenpunkten im Stadtgebiet
- Einleitungen aus Industrie- und Gewerbebetrieben
- Gaststätten, Großküchen, Kantinen - Fettabscheider
- Brennwertheizkesselanlagen - Kondensate
- Fassadenreinigung mit chemischen Reinigungsmitteln - Abwasser
- Erdwärmeheizungen - Schlammwasser aus Tiefbohrungen