Überblick
Gewerbliches Abwasser darf nur in die städtische Kanalisation eingeleitet werden (Indirekteinleiter), wenn davon keine Gefahr für Gewässer, Kanalnetz und Kläranlagen ausgeht. Die Untere Umweltbehörde genehmigt und überwacht die Einleitung von Abwässern mit gefährlichen Stoffen und den Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen.
Zusätzlich gelten für alle Abwassereinleitungen besondere Bestimmungen, die in der städtischen Entwässerungssatzung geregelt sind. Ansprechpartner hierfür ist das Tiefbauamt.