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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Fahrzeug abmelden / Kfz – Außerbetriebsetzung

Überblick

Ihr Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt werden, wenn es beispielsweise verschrottet werden soll.

Eine Außerbetriebsetzung kann erfolgen, wenn das Fahrzeug zum Beispiel in den Wintermonaten nicht genutzt werden soll oder eine Inbetriebnahme wegen Reparaturarbeiten über einen längeren Zeitraum nicht in Frage kommt.

Sollte Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) zur Abmeldung nicht vorliegen, informieren Sie sich bitte hier über das weitere Vorgehen:

 Fahrzeug abmelden bei Verlust der ZB I (Fahrzeugschein) (Öffnet in einem neuen Tab)

Haben Ihnen diese Informationen geholfen?