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Überblick
Ihr Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt werden, wenn es beispielsweise verschrottet werden soll.
Eine Außerbetriebsetzung kann erfolgen, wenn das Fahrzeug zum Beispiel in den Wintermonaten nicht genutzt werden soll oder eine Inbetriebnahme wegen Reparaturarbeiten über einen längeren Zeitraum nicht in Frage kommt.
Sollte Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) zur Abmeldung nicht vorliegen, informieren Sie sich bitte hier über das weitere Vorgehen:
Fahrzeug abmelden bei Verlust der ZB I (Fahrzeugschein) (Öffnet in einem neuen Tab)
Vorgehen
Außerbetriebsetzung über das Serviceportal
Für Inhaber des neuen Personalausweises (nPA) oder des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) besteht auch die Möglichkeit, das internetbasierte Kraftfahrzeugzulassungsverfahren (i-KFZ) zu nutzen. In diesem Fall ist kein Termin erforderlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Formulare und Links“. Bitte beachten Sie, dass die Zuteilung eines E-Kennzeichens nicht über iKFZ beantragt werden kann. Wir empfehlen insbesondere, zur Überprüfung der Voraussetzungen der Nutzung dieses Verfahrens die Homepage des Bundesverkehrsministeriums zu besuchen. Den Link zu dieser Dienstleistung in unserem Serviceportal finden Sie unter "Formulare und Links".
Persönliche Außerbetriebsetzung
Sollten Sie nicht das Serviceportal für Ihre Antragsstellung nutzen, so ist für dieses Anliegen ein Termin erforderlich.
Hierfür können Sie das unter "Formulare und Links" bereitgestellte Terminreservierungstool nutzen.
Eine steuerliche Abmeldung aufgrund einer Verkaufsmitteilung ist nicht mehr möglich.
Benötigte Dokumente
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- sowie die amtlichen Kennzeichen
zusätzlich bei Verwertung (Verschrottung) des Fahrzeuges
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle
Kosten
Mindestkosten
16,50 Euro; je nach Bearbeitungsaufwand kann sich die Gebühr erhöhen.
unter Vorlage des Verwertungsnachweises
21,60 Euro
Wird der Verwertungsnachweis nicht vorgelegt bzw. nachgereicht
26,70 Euro
Ihnen stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Bargeld
- EC-Karte
- Kreditkarte
- Ausländische Debitkarte
- Apple Pay und Google Pay
Es fallen keine weiteren Gebühren für eine bargeldlose Zahlung an.
Hinweise
Das Serviceangebot in den drei Außenstellen des Dienstleistungszentrums wurde erweitert. In den Bezirksrathäusern Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg können zusätzlich zu melde-, pass- und ausweisrechtlichen Anliegen auch ausgewählte Anliegen aus den Bereichen KFZ- Zulassungs- und Führerscheinwesen beantragt werden.
Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen und gleichzeitig mit neuen Kennzeichenschildern versehen werden, können auch online außer Betrieb gesetzt werden.
Voraussetzungen
- Der Besitz eines neuen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels
- aktivierte eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) und
- ein entsprechendes Lesegerät für die Ausweise wird benötigt.
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Kfz-Zulassung | 0228 776677 | kfz-zulassungbonnde |
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Zeiten
Dienstleistungszentrum in Bonn sowie die Außenstellen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 13 Uhr
Servicezeiten des Callcenters
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Ort
Dienstleistungszentrum
Fahrzeug abmelden / Kfz – Außerbetriebsetzung
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |
Formulare und Links
Serviceportal
Links und Downloads
Terminbuchung
Ähnliche Dienstleistungen
Leichte Sprache
Ein Fahrzeug außer Betrieb setzen
Manchmal kann man ein Fahrzeug nicht mehr benutzen.
Zum Beispiel ein kaputtes Auto.
Das Auto muss dann verschrottet werden.
Man muss das Auto dann außer Betrieb setzen.
Das bedeutet:
Man muss das Auto abmelden.
Dann ist das Auto nicht mehr versichert.
Man kann ein Fahrzeug abmelden:
Wenn man zum Beispiel im Winter nicht damit fährt.
Oder wenn das Fahrzeug sehr lange repariert wird.
So melden Sie Ihr Fahrzeug online ab:
Haben Sie einen neuen Personal-Ausweis?
Oder einen elektronischen Aufenthalts-Titel?
Dann können Sie Ihr Fahrzeug online abmelden.
Sie brauchen dann keinen Termin.
Wichtig:
Die Online-Funktion von Ihrem Ausweis muss aktiviert sein.
Weitere Infos finden Sie unter Formulare und Links.
Kommen Sie persönlich vorbei?
Bitte machen Sie einen Termin.
Das geht online.
Bitte schauen Sie unter Formulare und Links.
Das brauchen Sie für die Abmeldung:
- den Fahrzeug-Schein
Der Fahrzeug-Schein heißt auch
Zulassungs-Bescheinigung Teil 1. - die amtlichen Kennzeichen
Das ist das Nummern-Schild.
Soll das Fahrzeug verschrottet werden?
Dann brauchen Sie zusätzlich:
- den Fahrzeug-Brief
Der Fahrzeug-Brief heißt auch
Zulassungs-Bescheinigung Teil 2. - den Verwertungs-Nachweis von einer
zertifizierten Annahme-Stelle für Alt-Autos
Kosten
Das Abmelden kostet mindestens 7,40 Euro
Mit Verwertungs-Nachweis: 12,50 Euro
Ohne Verwertungs-Nachweis: 17,60 Euro
So können Sie zahlen:
- Bar
- EC-Karte
- Kredit-Karte
- ausländische Debit-Karte
- Apple Pay
- Google Pay
Hinweis
Diese Fahrzeuge kann man online abmelden:
- nach dem 1. Januar 2015 zugelassene Fahrzeuge
- mit neuen Schildern
Das brauchen Sie dafür:
- einen neuen Personal-Ausweis
oder einen elektronischen Aufenthalts-Titel
Die Online-Funktion vom Ausweis muss aktiviert sein. - Sie brauchen außerdem ein Karten-Lese-Gerät.
Haben Sie Fragen?
Sie können uns anrufen: 0228 77 66 77
Sie können uns eine E-Mail schreiben:
kfz-zulassungbonnde
Unsere Post-Anschrift ist:
Bundesstadt Bonn
Amt 33-4
53103 Bonn
Mitarbeitende
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Kontakt
Ort
Dienstleistungszentrum
Kfz-Zulassung
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Organisationseinheiten
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Kontakt
Zeiten
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Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
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Servicezeiten des Callcenters
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Dienstag, Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Ort
Dienstleistungszentrum
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen