Überblick
Ihr Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt werden, wenn es beispielsweise verschrottet werden soll.
Eine Außerbetriebsetzung kann erfolgen, wenn das Fahrzeug zum Beispiel in den Wintermonaten nicht genutzt werden soll oder eine Inbetriebnahme wegen Reparaturarbeiten über einen längeren Zeitraum nicht in Frage kommt.
Vorgehen
Persönliche Außerbetriebsetzung
Sollten Sie nicht das Serviceportal für Ihre Antragsstellung nutzen, so ist für dieses Anliegen ein Termin erforderlich.
Hierfür können Sie das unter "Formulare und Links" bereitgestellte Terminreservierungstool nutzen.
Eine steuerliche Abmeldung aufgrund einer Verkaufsmitteilung ist nicht mehr möglich.
Benötigte Dokumente
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bericht über letzte Hauptuntersuchung (TÜV, Dekra, GTÜ etc.)
- Personalausweis oder Pass der bzw. des Halter*in
- ggf. Bestätigung über Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- bei Firmen: Zusätzlich die Gewerbeanmeldung und eventuell Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Den Vereinsregisterauszug
- sowie die amtlichen Kennzeichen
Bei Vertretung durch eine Bevollmächtigte beziehungsweise eines Bevollmächtigten sind zusätzlich vorzulegen:
- Vollmacht
- Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Kosten
Mindestkosten
für Ersatzschein und die Außerbetriebsetzung 27,60 Euro; je nach Bearbeitungsaufwand kann sich die Gebühr erhöhen.
Ihnen stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Bargeld
- EC-Karte
- Kreditkarte
- Ausländische Debitkarte
- Apple Pay und Google Pay
Es fallen keine weiteren Gebühren für eine bargeldlose Zahlung an.
Hinweise
Das Serviceangebot wird in den drei Außenstellen des Dienstleistungszentrums sukzessive erweitert. In den Bezirksrathäusern Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg können zusätzlich zu melde-, und pass- und ausweisrechtlichen Anliegen auch Anliegen aus dem Bereich KFZ- Zulassungs- und Führerscheinwesen beantragt werden.
Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen und gleichzeitig mit neuen Kennzeichenschildern versehen werden, können auch online außer Betrieb gesetzt werden.
Voraussetzungen
- Der Besitz eines neuen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels
- aktivierte eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) und
- ein entsprechendes Lesegerät für die Ausweise wird benötigt.
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Kfz-Zulassung | 0228 776677 | kfz-zulassungbonnde |
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Zeiten
Dienstleistungszentrum in Bonn sowie die Außenstellen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 13 Uhr
Servicezeiten des Callcenters
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Ort
Dienstleistungszentrum
Fahrzeug abmelden bei Verlust der ZB I (Fahrzeugschein)
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |