Überblick
Sie möchten ein KFZ auf den bisherigen Halter oder die bisherige Halterin in Bonn zulassen.
Es handelt sich immer dann um eine Wiederzulassung, wenn es sich
- um dasselbe Fahrzeug,
- um dieselbe Halterin bzw. denselben Halter und
- um denselben Zulassungsbezirk
handelt. Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, wählen Sie bitte die Dienstleistung „Umschreibung eines bisher in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs“ aus (siehe "Formulare und Links").
Vorgehen
Wiederzulassung über das Serviceportal
Für Inhaber des neuen Personalausweises (nPA) oder des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) besteht auch die Möglichkeit, das internetbasierte Kraftfahrzeugzulassungsverfahren (i-KFZ) zu nutzen. In diesem Fall ist kein Termin erforderlich. Bei i-KFZ-Zulassungen ist die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeuges mit ungestempelten Kennzeichen möglich. Dazu wird nach dem Online-Antrag ein vorläufiger Zulassungsnachweis zum Download bereitgestellt, welcher innerhalb von 30 Minuten runtergeladen werden muss. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht runtergeladen, ist eine sofortige Inbetriebnahme nicht möglich. Der Nachweis ist sichtbar im Fahrzeug anzubringen. Die Fahrt ist dann für 10 Kalendertage innerhalb Deutschlands möglich.
Die Zulassungsbescheinigungen werden inkl. Plaketten per Post an den Halter verschickt. Wichtig: Kennzeichen sind am Fahrzeug anzubringen!
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Formulare und Links“. Wir empfehlen insbesondere, zur Überprüfung der Voraussetzungen der Nutzung dieses Verfahrens die Homepage des Bundesverkehrsministeriums zu besuchen. Den Link zu dieser Dienstleistung in unserem Serviceportal finden Sie unter "Formulare und Links".
Persönliche Wiederzulassung
Sollten Sie nicht das Serviceportal für Ihre Antragsstellung nutzen, so ist für dieses Anliegen ein Termin erforderlich.
Diesen können Sie über das unten verlinkte Onlineformular reservieren.
Ist der nächste angebotene Termin für Sie zu spät?
Wir schalten - je nach tagesaktueller Personalkapazität - werktags ab 8 Uhr und zum Teil nachmittags immer wieder neue Termine frei.
Stornierte Termine werden automatisch wieder zur Verfügung gestellt. Bitte sehen Sie zwischendurch erneut nach, ob ein früherer Termin für Sie verfügbar ist.
Notfälle beziehungsweise besonders dringende Anliegen
Bitte beachten Sie, dass auch Notfall-Anliegen eine vorhergehende Terminvereinbarung erfordern. Hierzu erreichen Sie uns telefonisch (siehe Kontakt) oder wenden Sie sich per E-Mail (siehe Kontakt) mit einer Schilderung Ihres Notfalls direkt an den betroffenen Fachbereich.
Benötigte Dokumente
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung, sofern diese bereits erforderlich war
- Personalausweis oder Pass des Halters, bei Firmen zusätzlich die Gewerbeanmeldung, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
- Sofern vorhanden, die entsiegelten Kennzeichen
Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person sind zusätzlich vorzulegen:
- Vollmacht
- Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin und der bevollmächtigten Person
Kosten
Mindestkosten 23,60 Euro; je nach Bearbeitungsaufwand kann sich diese Gebühr erhöhen.
Ihnen stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Bargeld
- EC-Karte
- Kreditkarte
- Ausländische Debitkarte
- Apple Pay und Google Pay
Es fallen keine weiteren Gebühren für eine bargeldlose Zahlung an.
Hinweise
Sie können Ihr Fahrzeug auch online wiederzulassen, dafür müssen Sie über einen neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verfügen. Das Onlineformular finden Sie unter Links und Downloads
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Kfz-Zulassung | 0228 776677 | kfz-zulassungbonnde |
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Zeiten
Dienstleistungszentrum in Bonn sowie die Außenstellen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 13 Uhr
Servicezeiten des Callcenters
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Ort
Dienstleistungszentrum
Kfz - Wiederzulassung auf bisherige Halterin oder Halter (in Bonn)
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |