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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Führerschein - Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis

Überblick

Zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt es, wenn sich der/die Betroffene durch die Tat, die Gegenstand des Strafverfahrens war, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat.

Dabei bedeutet die Festsetzung einer Sperrfrist nicht, dass der/die Betroffene nach Fristablauf wieder als geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Sinne des § 2 des Straßenverkehrsgesetzes anzusehen und automatisch eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen ist.

Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden, wobei die Fahrerlaubnisbehörde in vollem Umfang zu prüfen hat, ob der/die Betroffene wieder zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist.

Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ca. 10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist, da die anschließenden Ermittlungen wie zum Beispiel Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, gegebenenfalls Einsichtnahme in Bußgeld- oder Strafakten einige Zeit in Anspruch nimmt.

Das Ergebnis der Ermittlungen ist entscheidend dafür, ob möglicherweise noch ein Gutachten einer amtlich anerkannten med.-psych. Untersuchungsstelle - kurz MPU - (Eignungsgutachten) oder sonstige Eignungsnachweise wie fachärztliches Gutachten, notwendige Kursteilnahme et cetera zu erbringen sind.

Wegen der hohen Arbeitsbelastung kann es zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung und zu Einschränkungen bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

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