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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Führerschein - Entziehung der Fahrerlaubnis

Überblick

Wenn jemand ungeeignet ist ein Fahrzeug zu führen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wenn Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeuges bestehen, ist die Fahrerlaubnisbehörde, zum Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmenden verpflichtet, diesen Eignungsbedenken nachzugehen und unter Umständen die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Gründe für die fehlende Eignung können sein:

  • gesundheitliche Einschränkungen bzw. körperliche Beeinträchtigungen
  • wiederholte Verkehrsverstöße (Punkte in Flensburg)/ Verkehrsstraftaten
  • Drogen- oder Alkoholmissbrauch.

Wann die Voraussetzungen der fehlenden Eignung im Einzelnen vorliegen und in welchen Fällen trotz mangelnder Eignung eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt werden kann, orientiert sich im Wesentlichen an den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung.

Wegen der hohen Arbeitsbelastung kann es zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung und zu Einschränkungen bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.