Gesetzliche Vormundschaft
Ein Kind, das nicht unter elterlicher Sorge steht, benötigt einen Vormund. Für ein nichteheliches Kind, dessen Mutter noch minderjährig ist, wird kraft Gesetzes das Jugendamt Vormund, bis die Mutter volljährig ist.
Gerichtlich bestellte Vormundschaft
In anderen Fällen, zum Beispiel wenn den Eltern durch eine Entscheidung des Familiengerichts die elterliche Sorge entzogen wird oder ruht, muss dem Kind durch das Gericht ein Vormund bestellt werden. Zum Vormund kann auch das Jugendamt bestellt werden. Der Vormund ist gesetzlicher Vertreter des Kindes.
Ehrenamtliche Vormundschaft
Ehrenamtliche Vormundschaft sorgt dafür, dass minderjährige Menschen in Deutschland rechtlich vertreten sind, wenn Ihre Eltern nicht dazu in der Lage sind.
Die Vormundin oder der Vormund sind rechtliche Interessensvertreter und stehen unter Aufsicht des Familiengerichts. Für minderjährige Flüchtlinge wird ebenfalls eine Vormundschaft eingerichtet.
Für weitere Informationen und Unterstützung in diesem Bereich, kann die Koordinierungsstelle für Vormundschaften kontaktiert werden.