Gesetzliche Vormundschaft
Ein Kind, das nicht unter elterlicher Sorge steht, benötigt einen Vormund. Für ein nichteheliches Kind, dessen Mutter noch minderjährig ist, wird kraft Gesetzes das Jugendamt Vormund, bis die Mutter volljährig ist.
Gerichtlich bestellte Vormundschaft
In anderen Fällen, zum Beispiel wenn den Eltern durch eine Entscheidung des Familiengerichts die elterliche Sorge entzogen wird oder ruht, muss dem Kind durch das Gericht ein Vormund bestellt werden. Zum Vormund kann auch das Jugendamt bestellt werden. Der Vormund ist gesetzlicher Vertreter des Kindes.
Ehrenamtliche Vormundschaft
Was versteht man darunter?
In Deutschland darf kein minderjähriger Mensch ohne rechtliche Vertretung sein! Dies kann aufgrund von Krankheit, Tod, Flucht oder Erziehungsunfähigkeit der Eltern geschehen.
Sofern die elterliche Sorge komplett übertragen wird, sprechen wir von „Vormundschaft“. Werden nur einzelne Teile der elterlichen Sorge übertragen, wird es „Pflegschaft“ genannt.
Wer Vormundschaft oder Pflegschaft übernimmt, ist rechtlicher Interessenvertreter des Kindes oder des Jugendlichen und wird vom Familiengericht beaufsichtigt. Die Vormundin oder der Vormund (Pfleger*in) halten Kontakt zwischen den jungen Menschen, den Pflegeeltern bzw. den Einrichtungen, Schulen, Ärzten, Jugendamt und anderen Behörden und Beteiligten.
Für minderjährige Flüchtlinge, die ohne Begleitung ihrer Eltern in Deutschland sind, wird ebenfalls eine Vormundschaft vom Familiengericht bestellt. Junge Menschen brauchen einen Erwachsenen, der sich um sie kümmert, denn sie benötigen einen besonderen Schutz!
Das Jugendamt Bonn sucht ehrenamtliche Vormund*innen/Pfleger*innen
Beispiele Ihrer Aufgaben:
- Den Minderjährigen zur Seite stehen und deren Interessen vertreten
- Regelung der schulischen Angelegenheiten
- Hilfestellung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive
- Mitwirkung bei der Hilfeplanung des Jugendamtes
- Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge
- Vertretung des jungen Menschen im Asylverfahren
Das bringen Sie mit:
- Sie sind bereit, einen Teil ihrer Freizeit für die jungen Menschen einzusetzen.
- Sie wollen sich mit der Situation des jungen Menschen vertraut machen.
- Sie holen sich bei Schwierigkeiten und Fragen rechtzeitig Hilfe.
- Sie nehmen an unseren Schulungen teil.
- Sie sind bereit, sich mit Verwaltung, Schulen und Behörden auseinanderzusetzen.
- Sie zeigen interkulturelle Offenheit.
Das brauchen Sie nicht:
- Sie brauchen keine Vorbildung im pädagogischen Bereich.
- Sie müssen den jungen Menschen nicht im eigenen Haushalt aufnehmen.
- Sie brauchen keine genauen Kenntnisse über Herkunftsländer.
Werden Sie Teil unseres Teams!
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn unterstützt Sie bei der Führung der Vormundschaft/Pflegschaft durch Schulungen, Informationen, Beratung und fortlaufender Praxisanleitung sowie regelmäßigen Austauschtreffen mit anderen ehrenamtlichen Vormündern und Pflegern.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann kontaktieren Sie uns gerne:
Bundesstadt Bonn
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Fachdienst für Vormundschaften/Pflegschaften
Welschnonnenstraße 1 – 5
53111 Bonn
Telefon: 0228 773090
Fax: 0228 779619664
E-Mail: vormundbonnde
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