Überblick
Auf Antrag des betreuenden Elternteils wird für
- Klärung der Vaterschaft
- Regelung des Unterhaltsanspruchs
- Beitreibung des Unterhalts
eine Beistandschaft eingerichtet. Der Beistand vertritt das Kind innerhalb des gewählten Aufgabenkreises als gesetzlicher Vertreter. Das Sorgerecht des Elternteils wird dadurch nicht eingeschränkt.