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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Beistandschaft

Überblick

Auf Antrag des betreuenden Elternteils wird für

  • Klärung der Vaterschaft
  • Regelung des Unterhaltsanspruchs
  • Beitreibung des Unterhalts

eine Beistandschaft eingerichtet. Der Beistand vertritt das Kind innerhalb des gewählten Aufgabenkreises als gesetzlicher Vertreter. Das Sorgerecht des Elternteils wird dadurch nicht eingeschränkt.