Überblick
Für nicht verheiratete Eltern besteht die Möglichkeit, ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind auszuüben. Dazu ist es erforderlich, bei einem Notar oder dem Jugendamt eine gemeinsame Sorgeerklärung beurkunden zu lassen. Diese kann von keinem der Beteiligten widerrufen werden. Eine Änderung des Sorgerechts ist dann nur noch über das Familiengericht möglich.
Informationen zu weiteren Beurkundungen zum Beispiel Vaterschaftsanerkennung finden Sie unter dem Stichwort Beurkundungen.