Überblick
Für ein nichteheliches Kind, dessen Mutter noch minderjährig ist, wird Kraft Gesetzes das Jugendamt Vormund (gesetzliche Vormundschaft), bis die Mutter volljährig ist. Der Vormund ist gesetzlicher Vertreter des Kindes.
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Für ein nichteheliches Kind, dessen Mutter noch minderjährig ist, wird Kraft Gesetzes das Jugendamt Vormund (gesetzliche Vormundschaft), bis die Mutter volljährig ist. Der Vormund ist gesetzlicher Vertreter des Kindes.