Kinderbetreuungsangebote von 0 bis 6 Jahren
Kinderbetreuungsangebote außerhalb der Familie gibt es in Kindertageseinrichtungen in städtischer und privater Trägerschaft oder als Kindertagespflege.
Informationen erhalten Sie beim Familienbüro des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, Loggia am Stadthaus, Thomas-Mann-Str. 2-4, Tel.: 0228 774070, Internetseite des Familienbüros (Öffnet in einem neuen Tab).
Es stehen unterschiedliche Formen der Kindertagesbetreuung in unterschiedlicher Trägerschaft zur Verfügung:
- Tagespflege: Familienähnliche Betreuung für Kinder unter drei Jahren oder in Randzeiten durch eine Tagespflegeperson oder in Großtagespflegstellen
- Tageseinrichtungen für Kinder ab vier Monaten bis zur Einschulung mit 25, 35 oder 45 Wochenstunden
- Kinder mit Behinderungen können sowohl in Tagespflege als auch in Kindertageseinrichtungen und in heilpädagogischen Gruppen betreut werden
Beratung
Haben Sie Schwierigkeiten, einen geeigneten Betreuungsplatz für Ihr Kind zu finden, wenden Sie sich jeweils an die Leitung der zuständigen Einrichtung oder an das Familienbüro im Amt für Kinder, Jugend und Familie familienbuerobonnde oder 0228-77 40 70.
Kindertagespflege
Wenn Sie den eher familiären Rahmen einer Tagespflege für Ihr Kind suchen oder für Ihr Kind unter drei Jahren keinen Platz in einer Kita finden, können Sie sich an das Netzwerk Kindertagespflege Bonn wenden, das Sie bei der Suche nach einer Tagespflegeperson unterstützt. Eine Betreuung ist sowohl in Ihrem Haushalt, als auch in Räumen der Tagespflegeperson möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Elterninformationsbroschüre: Mobile Kindertagespflege in Bonn (Öffnet in einem neuen Tab)
Möchten Sie eine qualifizierte Kindertagespflegeperson vermittelt bekommen, wenden Sie sich an das „ Netzwerk Kindertagespflege (Öffnet in einem neuen Tab)“. Die Zeiträume der Erreichbarkeit finden Sie unter „Kontakt Fachberatung“. Dort erhalten Sie auch Informationen zum Ablauf der Vermittlung und der Antragstellung für die Förderung.
... in Ihrem Haushalt
Wenn Sie sich für eine Betreuung in Ihrem eigenen Haushalt entscheiden, beachten Sie, dass Sie als Arbeitgeber*in die Beschäftigung einer Betreuungsperson auch dann anmelden müssen, wenn das Entgelt unter 538 Euro pro Monat liegt („Mini-Job“).
Weitere Informationen über die Abgabenhöhe und die Anmeldung finden Sie über:
www.minijob-zentrale.de (Öffnet in einem neuen Tab), Haushaltsscheckverfahren (Öffnet in einem neuen Tab).
... bei der Tagespflegeperson
In der Regel betreuen Tagespflegepersonen, die eine gültige Pflegeerlaubnis besitzen müssen, bis zu fünf Kinder bei sich zuhause oder in angemieteten Räumen. Wenn sich zwei Tagespflegepersonen zusammenschließen, spricht man von einer Großtagespflegestelle. Hier werden insgesamt höchstens neun Kinder betreut. Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Tagespflegeperson zu Ihnen nach Hause kommt (sogenannte mobile Tagespflege).
Zuschuss
Zu den Kosten für die Betreuung von Kindern in Tagespflegestellen können Zuschüsse geleistet werden.
Nähere Informationen über Zuschussmöglichkeiten erhalten Sie (vormittags) telefonisch unter 0228 773118 oder 0228 775652 oder 0228 775132 oder hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Kosten
Sowohl für die Betreuung in einer Kindertagespflegestelle als auch in einer Kindertageseinrichtung sind einkommensabhängige Elternbeiträge fällig, die in einer entsprechenden Satzung festgelegt sind.
Nach den Bestimmungen des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) werden die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung nach dem Einkommen gestaffelt. Die geleisteten Elternbeiträge können Sie ggf. von der Steuer absetzen (siehe „ Steuervermindernde Ausgaben (Öffnet in einem neuen Tab)“).
Informationen zu der Höhe der Elternbeiträge in Tageseinrichtungen erhalten Sie beim Amt für Kinder, Jugend und Familie unter www.bonn.de/elternbeitraege (Öffnet in einem neuen Tab) oder unter folgender Telefonnummer: 0228 776718.
Kinderbetreuungsangebote ab 6 Jahren
Offene Ganztagsgrundschulen (OGS)
Seit dem Schuljahr 2007/2008 werden alle städtischen Grundschulen und Förderschulen im Primarbereich als offene Ganztagsschule (OGS) geführt und können derzeit stadtweit mehr als 60 Prozent der Grundschulkinder einen Ganztagsbetreuungsplatz anbieten. Dadurch wird eine verlässliche Betreuung der Kinder, über den Unterricht hinaus, gewährleistet. Die OGS-Plätze sind an die entsprechenden Schulplätze gebunden und werden von den Trägern der außerunterrichtlichen Angebote nach bestimmten sozialen Kriterien vergeben.
Die Kosten für eine OGS-Betreuung sind, ähnlich wie bei den Tageseinrichtungen für Kinder, nach dem Einkommen gestaffelt. Für genauere Informationen zu den Elternbeiträgen können Sie sich an das Amt für Kinder, Jugend und Familie wenden, Tel.: 0228 776718, www.bonn.de/elternbeitraege (Öffnet in einem neuen Tab).
Weitere Informationen zu Ganztagsangeboten und die Elternbeitragssatzung finden Sie auch auf dieser Seite (Öffnet in einem neuen Tab).
An vielen Bonner Schulen werden unterschiedliche Übermittag- und Nachmittagsbetreuungen angeboten. Ob es sich hierbei lediglich um Aufenthaltsmöglichkeiten oder auch um Mittagstisch, Silentien, Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfeangebote oder thematische Arbeitskreise handelt, entnehmen Sie bitte der Broschüre „Schule - über den Vormittag hinaus“ des Schulamtes der Stadt Bonn.
Kinder-/Jugendfreizeiteinrichtungen
Eine Reihe von Angeboten der Kinderbetreuung für Kinder ab sechs Jahren, können Sie vorübergehend oder unregelmäßig in Anspruch nehmen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Familienbüro (Öffnet in einem neuen Tab) des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, Tel.: 0228 774070.
Hier ein Überblick:
... in einer Offenen Tür
Eine Reihe von sogenannten Offenen Türen in städtischer oder freier Trägerschaft bietet ein vielfältiges offenes Freizeitprogramm für Kinder und Jugendliche an. Anmeldungen sind nur für die Teilnahme an speziellen begrenzten Angeboten notwendig.
... in Jugendfreizeiteinrichtungen
In Jugendfreizeiteinrichtungen können Kinder und Jugendliche in Arbeitskreisen mitmachen oder unter pädagogischer Anleitung an Aktivitäten in einer Gruppe Gleichaltriger teilnehmen.
Weitere Informationen: Jugendzentren (Öffnet in einem neuen Tab)
... im Spielhaus und auf der Jugendfarm
Ohne feste Anmeldung können Kinder ab 6 Jahren die städtischen Spielhäuser oder die Jugendfarm besuchen. Hier werden Feste gefeiert, es wird gespielt, gemalt, gemeinsam gekocht oder gebastelt und - auf der Jugendfarm - der Umgang mit Tieren erlernt.
Weitere Informationen: Spielhäuser (Öffnet in einem neuen Tab)