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Bundesstadt Bonn

Bundesstadt Bonn mietet ab 2025 zwei neue Büro-Standorte an

Ab dem Jahr 2025 wird die Bundesstadt Bonn zwei neue Büro-Standorte anmieten. Entsprechende Beschlüsse hat der SGB-Betriebsausschuss im nicht-öffentlichen Teil seiner Sitzung am 11. September 2024 gefasst. Damit sind wichtige Voraussetzungen für den Stadthausumzug im Jahr 2027 geschaffen.

Oberkasseler Straße 2

Im Büro-Komplex an der Oberkasseler Straße in Ramersdorf (Stadtbezirk Beuel) sollen in Zukunft etwa 1.100 der 1.500 im Stadthaus untergebrachten Mitarbeitenden arbeiten. Mietbeginn und damit Auftakt für notwendige Herrichtungsarbeiten ist der 1. Juli 2025. Die Mietdauer beträgt zehn Jahre mit einer Option auf Verlängerung. Die weiteren Schritte zur Feinplanung der konkreten Belegung des Standortes werden nun aufgenommen. 

An der Oberkasseler Straße werden der Stadtverwaltung mehr als 26.000 Quadratmeter Gesamtmietfläche zur Verfügung stehen. Die Büroflächen erstrecken sich auf insgesamt vier Etagen, vom Erdgeschoss bis in das dritte Obergeschoss. Das Gebäude verfügt über zwei große Sitzungssäle, die sich hinsichtlich ihrer Größe und Anbindung für die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse eignen, und über knapp 400 Parkplätze für Besucher*innen und Mitarbeitende. Mit der gegenüberliegenden Haltestelle Ramersdorf ist der neue Standort sehr gut ans Bus- und Bahnnetz angeschlossen.

Propsthof

Ab Anfang 2025 wird die Stadt zudem eine Liegenschaft im Propsthof-Areal in der Bonner Nordstadt anmieten und als künftiges Domizil für die Ausländerbehörde herrichten. Ein wesentlicher Grund für die Anmietung ist die unbefriedigende Einlass- und Wartesituation im aktuellen Gebäude Oxfordstraße 19. Das fünfgeschossige Gebäude am Propsthof verfügt über rund 4.700 Quadratmeter Mietfläche – und damit ausreichend Platz für Mitarbeitende sowie Bürger*innen. Die Mietdauer beträgt rund zehneinhalb Jahre.

Geplant ist, bei Anmietung der Liegenschaft im Propsthof-Areal im Rahmen des Stadthausauszuges 2027 neben dem Objekt Oberkasseler Straße 2 auch die Weiternutzung des Verwaltungsgebäudes Oxfordstraße 19 für die Unterbringung von nicht publikumsintensiven Verwaltungseinheiten zu prüfen. Die zentrumsnahe Lage sowie die bestehende technische Infrastruktur sind vorteilhaft. 

Unterbringung DLZ noch in Prüfung

Mit den getroffenen Beschlüssen zur Anmietung der Oberkasseler Straße und der Liegenschaft im Propsthof-Areal sowie der bereits erfolgten Anmietung des „Lindeblocks“ in Bad Godesberg werden wichtige Voraussetzungen zur Realisierung des Stadthausumzuges im Jahr 2027 geschaffen. Inwieweit und wo weitere Anmietungen erforderlich sind, vor allem zur Unterbringung des Dienstleistungszentrums (DLZ), wird die Verwaltung in den nächsten Monaten erarbeiten und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.