Der neue qualifizierte Mietspiegel der Bundesstadt Bonn tritt demnächst in Kraft. Ab 1. Dezember 2024 gilt er und bietet wieder eine zuverlässige Orientierung über die ortsüblichen Mieten von nicht preisgebundenen Wohnungen. Gerade bei anstehenden Mieterhöhungen ist er eine unverzichtbare Grundlage für eine einvernehmliche Regelung zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen. Der qualifizierte Mietspiegel der Bundesstadt Bonn hat den Bürgerinnen und Bürgern erhebliche Vorteile gebracht. Dank seiner Hilfe können oftmals Streitigkeiten über die Miethöhe beigelegt und hohe Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.
„Damit erfüllt der qualifizierte Mietspiegel auch eine wichtige soziale Funktion“, sagt Stadtbaurat Helmut Wiesner. „Er kann Mieterinnen und Mieter davor schützen, dass sich die Preisspirale in unserer wachsenden Stadt mit angespannten Wohnungsmarkt noch weiter nach oben dreht, denn Wohnen ist ein soziales Gut“, so Wiesner weiter. Gemeinsam mit André Dornbusch-Schwickerath, Leiter des Amtes für Bodenmanagement und Geoinformation, und der stellvertretenden Amtsleiterin Annette Lombard stellte er am Donnerstag, 28. November 2024, den neuen Mietspiegel im Rahmen einer Pressekonferenz vor. Vom Arbeitskreis Mietspiegel nahmen Markus Gelderblom, Hauptgeschäftsführer des Eigentümerverbandes Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg, sowie Vorstandsvorsitzende Magdalena Möhlenkamp und Geschäftsführer Peter Kox vom Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr teil.
Der Rat der Stadt Bonn hat den neuen qualifizierten Mietspiegel in seiner Sitzung am 12. November 2024 beschlossen. Herausgeber des Mietspiegels ist die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn. Erarbeitet wurde er einvernehmlich im Arbeitskreis Mietspiegel, dem die Vereine und Verbände
- Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr,
- Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bonn/Rhein-Sieg,
- Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bad Godesberg,
- die regionale Arbeitsgemeinschaft Bonn/Rhein-Sieg des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen,
- der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn
- sowie die Stadt Bonn
angehören.
Miete stieg von 2020 bis 2024 im Durchschnitt um rund drei Prozent jährlich
Der Mittelwert der Nettokaltmieten beträgt 9,94 Euro pro Quadratmeter (2020: 8,87 Euro pro Quadratmeter) und liegt damit rund zwölf Prozent über dem Mittelwert des Mietspiegels 2020. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von rund drei Prozent.
Das Amt für Bodenmanagement und Geoinformation der Bundesstadt Bonn koordinierte im Projekt Mietspiegel die Datenerhebung. Ausgewertet wurden die Daten vom Büro ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH. Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) aus Darmstadt hat den gesamten Erstellungsprozess wissenschaftlich begleitet.
Befragung von Mieter*innen und Vermieter*innen
Die Datenerhebung für den Mietspiegel 2024 fand zwischen Oktober 2023 und Februar 2024 statt. Mieterinnen und Mieter wurden durch geschulte Interviewer*innen vor Ort befragt. Vermieterinnen und Vermieter konnten ihre Fragebögen entweder elektronisch oder analog ausfüllen. Insgesamt konnten etwa 3.505 Fragebögen gesammelt und anschließend statistisch ausgewertet werden, davon rund 2.037 von Mieter*innen und etwa 1.468 von Vermieter*innen. Erhoben wurden nur Daten aus Mietverhältnissen, die in den letzten sechs Jahren eingegangen wurden oder ältere Mietverhältnisse, die in den letzten sechs Jahren eine Mietanpassung erfahren haben.
Geltungsbereich des Mietspiegels
Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen im gesamten Bonner Stadtgebiet. Er bietet eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit einer Wohnfläche von 16 bis 160 Quadratmetern. Für vermietete Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern kann der Mietspiegel keine Aussage treffen.
Qualifizierter Mietspiegel vermeidet Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) muss ein qualifizierter Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt worden sein. Er muss auf Basis einer repräsentativen Zufallsstichprobe der Grundgesamtheit aller Wohnungen erstellt werden.
Das BGB schreibt dem qualifizierten Mietspiegel die Vermutungswirkung zu, was bedeutet, dass die im Mietspiegel ausgewiesene Miete als ortsübliche Vergleichsmiete anerkannt wird und somit keine weiteren Gutachten im Einzelfall erstellt werden müssen.
Für Mieter*innen und Vermieter*innen bringt der Mietspiegel erhebliche Rechtssicherheit bei der Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete, besonders bei Mieterhöhungen. Der Mietspiegel hat somit eine hohe Schlichtungsfunktion.
Auch die Stadt profitiert in vielen Bereichen vom Mietspiegel. Zum Beispiel bei der rechtlich korrekten und auf der Basis eines qualifizierten Mietspiegels auch transparenten Festlegung der Angemessenheitsgrenze, wenn sie Kosten der Unterkunft übernimmt.
Informationen rund um den Mietspiegel
Alle Informationen zum Mietspiegel und der Mietspiegel-Rechner sind unter www.bonn.de/mietspiegel (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden. Die gedruckte Broschüre liegt im Stadthaus sowie den Bezirksrathäusern aus. Auskünfte im Zusammenhang mit der Anwendung des Mietspiegels erteilen die beteiligten Verbände – Mieterbund Bonn/Rhein/Ahr, Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bonn/Rhein-Sieg und Haus- Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bad Godesberg – für ihre Mitglieder sowie das Amt für Bodenmanagement und Geoinformation der Stadt Bonn unter Email info.mietspiegelbonnde.